Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld sollen nachgebessert werden

Geht bald Opa in Elternzeit?

Der Familienausschuss des Bundestags will heute Experten zu einigen Ergänzungen am Elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) anhören. Dabei geht es vor allem um eine einheitliche Festlegung der Mindestbezugsdauer des Elterngeldes, eine Flexibilisierung bei Anträgen und die Einführung einer "Großelternzeit". Die Wohlfahrtsverbände fordern darüber hinaus weitere grundlegende Änderungen wie eine Anhebung des Sockelbetrags.

 (DR)

Die Wohlfahrtsverbände haben die Ausgestaltung des Elterngeldes kritisiert und substanzielle Verbesserungen verlangt.
Mit der Umstellung vom Erziehungsgeld zum Elterngeld habe sich die finanzielle Situation vieler Eltern weiter verschlechtert, beklagt der Paritätische Gesamtverband in einer Stellungnahme für den Bundestagsfamilienausschuss am Dienstag in Berlin. Das Elterngeld habe faktisch zu einer Umschichtung von Leistungen von unteren Einkommensgruppen zu mittleren und höheren geführt.

Elterngeld benachteiligt viele Haushalte
Durch die Verringerung der Bezugsdauer bei der Umstellung zum Elterngeld von 24 Monaten auf 12 beziehungsweise 14 Monate erhielten Familien mit geringem Einkommen bis zu 3.600 Euro weniger Förderung, heißt es in der Stellungnahme. Laut Statistischem Bundesamt betreffe dies knapp die Hälfte aller Mütter oder Väter, die Elterngeld beziehen.

Die Änderungen im Gesetzentwurf sehen eine einheitliche Festlegung der Mindestbezugszeit für ein Elternteil auf zwei Monate vor, um die gleichstellungspolitischen Ziele des BEEG zu stärken. Zudem sollen Eltern künftig auch ohne Angabe von Gründen den Antrag einmal ändern können. Bislang mussten sie hierfür Härtefälle geltend machen. Damit werde es möglich, flexibel auf veränderte Lebensumstände zu reagieren, betont der Gesamtverband.

Bei der Ausweitung der Elternzeit auch auf Großeltern sehen die Verbände noch Fragen offen. Mit dem Anspruch auf Elternzeit ist für Großeltern bisher kein Anspruch auf Elterngeld verknüpft, sondern nur eine Erweiterung der beruflichen Freistellung. Den Anspruch auf Elternzeit erhalten sie, wenn die Mutter oder der Vater des Kindes minderjährig ist oder sich noch in der Ausbildung befindet. Das Enkelkind muss im Haushalt der Großeltern wohnen. Die Eltern des Babys dürfen selbst nicht zeitgleich Elternzeit nehmen. Elterngeld sollen die Großeltern nicht erhalten.

Elterngeld für Großeltern?
Experten sehen das kritisch Berufstätige Großeltern, die für die Betreuung eines Enkelkindes vorübergehend nicht arbeiten, sollten auch Elterngeld erhalten. Neben der Elternzeit, die Großeltern künftig nehmen sollen dürfen, sei auch eine finanzielle Unterstützung wichtig, weil sonst Geringverdiener benachteiligt würden, urteilten die Experten bei einer Anhörung im Bundestag mehrheitlich.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum Großeltern kein Elterngeld bekommen sollten, kritisierte der Politikwissenschaftler Benjamin Benz von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg. Dieser Ausschluss wirke sozial selektiv. Großeltern mit geringem Einkommen könnten eine Großelternzeit nur realisieren, wenn der Zeitraum ökonomisch abgesichert sei. «Dass Teenagerschwangerschaften vornehmlich in höheren Einkommensschichten vorkommen, decken empirische Daten jedoch mitnichten», führte Benz aus. Das Gegenteil sei der Fall.

Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes entsteht für Großeltern «ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko» durch die unbezahlte Auszeit. Zudem müssten die Großeltern umfassend beraten werden, weil ihre Elternzeit auch Auswirkungen haben könnte auf Zahlungen an unterhaltsberechtigte Kinder, die nicht im Haushalt lebten.

Barbara König vom Zukunftsforum Familie befürchtete, dass sich viele berufstätige Großeltern eine unbezahlte Auszeit nicht leisten könnten. Letztlich würden vor allem Großmütter unbezahlt einspringen, was nicht wünschenswert sei.

Christiane Fuchsloch vom Deutschen Juristinnenbund schätzte die geplante Regelung hingegen als sachgerecht für die Phase der Erprobung ein. Ein Elterngeldanspruch, der sich nur bei voller Aufgabe der Berufstätigkeit lohne, führe zu einem «gesetzlichen Leitbild», nach dem die Kindererziehung allein Aufgabe der Großeltern sei.