Der Innenausschuss des Europaparlaments hat sich daher in einem Bericht für gemeinsame Zuständigkeitsregeln in der EU bei Ehescheidungen ausgesprochen. Mit großer Mehrheit von 38 gegen 2 stimmten die Abgeordneten am Montag in Brüssel für einen entsprechenden Bericht der SPD-Parlamentarierin Evelyne Gebhardt; es gab eine Enthaltung.
Gebhardt sagte, Ziel des Berichts sei es, den Druck auf EU-Kommission und Ministerrat zu erhöhen, in der Frage eine Lösung zu finden. So schmerzlich es sei, wenn Menschen sich trennten, so dürfe ihnen dieser Schritt dennoch durch EU-Recht nicht zusätzlich erschwert werden.
Die EU-Justizminister konnten sich Ende Juli nicht auf Regeln festlegen, welche Gerichte künftig bei grenzüberschreitenden Ehescheidungen zuständig sein sollen. Schweden blockierte eine Einigung. Die Regierung wollte verhindern, dass auf einen Bürger seines Landes unter Umständen ein anderes als das sehr liberale schwedische Scheidungsrecht angewandt werden könnte. Das Scheidungsrecht weicht in den einzelnen EU-Staaten stark voneinander ab. So sind in Schweden Scheidungen unter Umständen in einem schriftlichen Verfahren möglich; in Malta sind sie dagegen völlig unzulässig.
Nach EU-Angaben hat etwa jede fünfte Scheidung in der Europäischen Union grenzüberschreitenden Charakter, weil es sich um gemischtnationale Paare handelt oder weil die Paare im Ausland wohnen. Nach dem Scheitern wollen neun EU-Staaten bei der EU-Kommission einen Antrag auf «verstärkte Zusammenarbeit» stellen. Nach Angaben von Diplomaten handelt es sich um Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, Ungarn, Luxemburg, Griechenland, Rumänien und Slowenien.
Wenn die EU-Kommission das Vorhaben billigt, muss sie anschließend Vorschläge für eine verstärkte Zusammenarbeit unterbreiten. Danach muss auch der Ministerrat mit Mehrheit entscheiden, ob er die verstärkte Zusammenarbeit der EU-Staaten zulässt. Dabei können sich noch weitere Mitgliedstaaten den neun Initiatoren anschließen. Es ist das erste Mal, dass EU-Staaten das formelle Verfahren für eine verstärkte Zusammenarbeit nach dem geltenden EU-Vertrag in Gang setzen.
Europaparlamentsausschuss will EU-weite Regeln bei Scheidungen
Scheidung über Grenzen hinweg
Die Bedeutung der Ehe ist in den Ländern der EU sehr unterschiedlich. Das zeigt sich ganz deutlch im Scheidungsrecht. In Schweden reicht unter Umständen ein schriftliches Verfahren, in Malta dagegen ist sie ganz verboten. Das will das Europaparlament jetzt ändern, um das Leid der Betroffenen nicht noch zu verstärken. Eine Einigung erscheint allerdings schwierig.
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