Schäuble plant schärfere Bußgelder bei Verstößen und Gütesiegel für vorbildlichen Datenschutz

Datenhandel nur mit Zustimmung

Nach den jüngsten Datenschutzskandalen planen Bund und Länder einen besseren Schutz der Betroffenen sowie höhere Bußgelder bei illegalem Datenhandel. Als wichtigste Neuerung soll die Einwilligung der Bürger zur Weitergabe ihrer Daten beim Adresshandel eingeführt werden, beschloss der Datenschutzgipfel bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag in Berlin.

Autor/in:
André Spangenberg
 (DR)

Im Sommer waren Regierung und Öffentlichkeit durch mehrere gravierende Fälle von Datenklau aufgeschreckt worden. Dabei wurden zum Teil legal handelbare Adressen mit Informationen wie Kontodaten illegal vermischt.

Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist mit der Entscheidung, aktiv in eine Datenweitergabe einzuwilligen, eine seiner wichtigsten Forderungen erfüllt worden. Bislang mussten die Bürger dem ausdrücklich widersprechen. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) lobte die Einigung als «einen Durchbruch auf dem Weg, dass der Datenschutz auch Verbraucherschutz ist».

Union und SPD mahnten jedoch weitere Verbesserungen an. Dabei gehe es um soziale Netzwerke, Internethandel und Gesundheitskarten sagte CDU-Verbraucherschutzbeauftragte Julia Klöckner. SPD-Datenschutzexperte Michael Bürsch fügte hinzu, «30 Jahre nach Erlass des Datenschutzrechtes hat sich klar gezeigt, dass es den technischen und gesellschaftlichen Anforderungen an Datenschutz in vieler Hinsicht nicht mehr gerecht wird».

Schäuble kündigte bis Ende November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sogenannten Datenschutzaudit an. Damit können sich Anbieter von Datenverarbeitungssystemen und datenverarbeitende Stellen ihre Konzepte sowie ihre technischen Einrichtungen durch unabhängige Gutachter prüfen und bewerten lassen. Nach Angaben des CDU-Politikers wird eine Überprüfung der datenschutzrechtlichen Eignung von Produkten und Verfahren «über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus» mit einem Gütesiegel belohnt.

Schaar wies darauf hin, dass viele Vorfälle der jüngsten Zeit zwar illegal seien, aber auf legalen Datenquellen basierten. «Denjenigen, die diese Daten geliefert haben, ist kein Vorwurf zu machen», sagte Schaar mit Blick auf die in die Kritik geratenen Meldeämter. Das Problem sei, dass es für diese Daten heute anderen Möglichkeiten zur Verknüpfung gebe und damit die Missbrauchsmöglichkeiten stiegen.

Nach dem Willen von Bund und Ländern sollen Verstöße gegen den Datenschutz schärfer geahndet und mit deutlich höheren Bußgeldern belegt werden. Hier sollen auch Gewinne abgeschöpft werden, die durch illegale Datenverwendung entstehen. Einzelheiten soll eine Arbeitsgruppe unter Leitung des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) klären.

Laut Schäuble soll die Arbeitsgruppe auch prüfen, ob künftig die Herkunft der Daten kenntlich gemacht werden muss und inwieweit die Rechte der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt werden können. Zudem gehe es darum, ob und inwieweit Pannen beim Datenschutz öffentlich gemacht werden müssen.

Noch nicht abschließend geklärt ist ein schärferer Datenumgang in den Callcentern. Während Schäuble auch hier vor «Schnellschüssen» zulasten der Wirtschaft warnte, will Schaar einen wirksameren Schutz gegen eine «Überrumpelungstaktik» der Unternehmen erreichen. Nach seiner Auffassung sollten telefonische Aufträge anschließend noch bestätigt werden.

Die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger befürchtet einer Umfrage zufolge einen möglichen Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Im aktuellen ARD-Deutschlandtrend gaben 78 Prozent an, sie hätten hier «sehr große Sorgen».