Kabinett beschließt Entwurf von Gendiagnostik-Gesetz

Nur Ärzte dürfen Gentests vornehmen

Nur Ärzte dürfen künftig medizinische Gentests vornehmen. Das sieht der Entwurf des Gendiagnostik-Gesetzes vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedete. Damit sollten die Patienten vor möglichen Gefahren geschützt, zugleich aber auch die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen gewahrt werden, sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nach der Kabinettssitzung.

 (DR)

Wird ein Test gemacht, um Aussagen über eine zukünftige mögliche Erkrankung zu treffen, ist eine ärztliche Beratung Pflicht. Auch für vorgeburtliche Untersuchungen soll eine Beratungspflicht eingeführt werden. Heimliche Vaterschaftstests sind künftig verboten und werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei Grundprinzip des Gesetzentwurfs, erklärte Schmidt. Nur wenn die betroffene Person in den Test einwillige, dürfe er gemacht werden. Allein der Patient entscheide über die Verwendung der Daten, deren Speicherung oder Vernichtung. Auch das Recht, die eigenen genetischen Daten nicht zu kennen, müsse gewahrt bleiben, sagte die Ministerin.

Datenschutz bleibt vorrangig
Ergebnisse von Gentests dürfen nicht für Arbeitgeber oder Versicherungen zugänglich sein. Ausnahmen bestehen beim Abschluss von Lebensversicherungen ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro und bei Arbeitsplätzen, an denen bestimmte gesundheitliche Einschränkungen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Ausnahme bei hohen Versicherungssummen sei notwendig, um die Versicherungsgemeinschaft vor Missbrauch zu schützen, erklärte Schmidt.

Vorschriften für die Verwendung genetischer Daten in der Forschung enthält der Gesetzentwurf nicht. Eine unabhängige Gendiagnostik-Kommission soll Richtlinien zur genetischen Beratung, zum Stand der Wissenschaft und zur Beurteilung genetischer Eigenschaften erstellen. Der Kommission sollen zwei Patientenvertreter angehören.