Ökumenischer Rat der Kirchen

Stichwort

Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK), auch Weltkirchenrat genannt, ist eine ökumenische Vereinigung. Ihr gehören derzeit rund 350 orthodoxe, protestantische und anglikanische Kirchen und kirchliche Gemeinschaften in mehr als 110 Ländern an, die nach Angaben des Rates mehr als 500 Millionen Christen weltweit repräsentieren. Der Weltkirchenrat wurde am 23. August 1948 in Amsterdam gegründet. Sitz ist Genf.

 (DR)

Der ÖRK versteht sich als Gemeinschaft von Kirchen, nicht aber als neue Kirche oder «Überkirche». Eine Mitgliedschaft bedeutet weder die Anerkennung einer bestimmten Lehre von der Kirche und ihrer Einheit, noch alle anderen Mitglieder als Kirchen im Vollsinn anzuerkennen. Sie verpflichtet aber zur Offenheit für die anderen Kirchen, zum ökumenischen Austausch und zum gemeinsamen Lernen.

Der Weltkirchenrat besitzt keine gesetzgebende Gewalt. Er kann ohne ausdrückliche Beauftragung weder im Namen der Kirchen tätig werden noch seine Mitglieder zur Anerkennung von Arbeits- und Gesprächsergebnissen oder zur Mitarbeit in bestimmten Programmen verpflichten. Oberstes Organ ist die Vollversammlung, die etwa alle sieben Jahre zusammentritt und die Richtlinien der Arbeit festlegt.
Eigentliches Leitungsorgan ist der Zentralausschuss, dem die Präsidenten und bis zu 156 Mitglieder angehören.

Die katholische Kirche ist nicht Mitglied des ÖRK. 1961 nahmen aber erstmals Beobachter der katholischen Kirche an einer Vollversammlung teil. 1965 wurde die «Gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen dem Vatikan und dem ÖRK» gegründet. In den Kommissionen für Glauben und Kirchenverfassung und für Weltmission und Evangelisation arbeiten katholische Theologen als Vollmitglieder mit. Eine Mitgliedschaft der katholischen Kirche im Weltkirchenrat ist jedoch nicht absehbar.