Zuverdienstgrenzen für Rentner

Das aktuelle Stichwort

Wer als Ruheständler über 65 Jahre alt ist, darf zur Rente oder Pension in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen, ohne dass das Folgen für die Höhe der Altersbezüge hat. Das gilt auch für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. "Eine Anrechnung auf die Rente findet nicht mehr statt", so die Minijob-Zentrale. Allerdings muss das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz beachtet werden. Rentner sind ab einer bestimmten Höhe ihrer Einkünfte steuerpflichtig. Fachleute raten, sich in diesen Fällen an das zuständige Finanzamt zu wenden.

 (DR)

Seit Jahresbeginn dürfen Senioren, die vorzeitig in den Ruhestand gewechselt sind, bis zu 400 Euro brutto im Monat ohne Renteneinbußen dazuverdienen. Zweimal im Jahr sind zudem monatlich 800 Euro erlaubt.
Das ist möglich, weil der Bundestag die ohnehin wenig bekannte Zuverdienstgrenze für jüngere Rentner vor gut einem halben Jahr angehoben hat. Sie lag bis 2007 bei 350 Euro.

400 Euro sind als Nebenverdienst auch Beziehern von Renten wegen voller Erwerbsminderung erlaubt. Individuelle Regeln gelten jedoch für Ruheständler mit einer teilweisen Erwerbsminderung. Bei zu hohen Nebenbezügen wird ihre Rente womöglich nur zur Hälfte ausgezahlt. Die Rentenversicherungsträger geben darüber Auskunft.

Für Pensionäre, die vor dem Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren, einen Zusatzjob annehmen wollen, kann ein Nebenverdienst von 400 Euro für den Bezug der vollen Pension problematisch werden. Eine einheitliche Zuverdienstgrenze gibt es nicht. Staatsdiener müssen verschiedenen Faktoren beachten, die in die Berechnung der Pension einfließen.

Ermäßigte Krankenkassenbeiträge werden für Rentner ab 65 erst fällig, wenn sie mehr als 400 Euro verdienen. Sie selbst zahlen jedoch nicht in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein. Das ist Sache des Arbeitsgebers, der eine Pauschale überweist.