Der Fall Wolfgang Clement

Chronologie

Die Schiedskommission der nordrhein-westfälischen SPD hat den Ausschluss des früheren Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement (SPD) aus der Partei beschlossen. Der ehemalige Ministerpräsident von NRW hatte sich im hessischen Landtagswahlkampf den Unmut seiner Partei zugezogen, weil er indirekt dazu aufgerufen hatte, die SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti wegen ihrer Energiepolitik nicht zu wählen. ddp dokumentiert die wichtigen Etappen des Falles.

 (DR)

20. Januar 2008: Mitten im hessischen Landtagswahlkampf greift Clement die SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti wegen ihres energiepolitischen Kurses an. «Deshalb wäge und wähle genau, wer Verantwortung für das Land zu vergeben hat, wem er sie anvertrauen kann - und wem nicht», schreibt der Ex-Minister in einer Kolumne für die «Welt am Sonntag». Zahlreiche SPD-Politiker werfen Clement unsolidarisches Verhalten vor. Clement, der im Aufsichtsrat des Stromkonzerns RWE Power sitzt, wird als Lobbyist der Atomwirtschaft kritisiert. RWE betreibt in Hessen das Atomkraftwerk Biblis. Dieses will die hessische SPD abschalten.

21. Januar: SPD-Fraktionschef Peter Struck fordert einen Parteiausschluss Clements. Es sei «unanständig», der eigenen Partei so in den Rücken zu fallen, sagt Struck. «So wie er sich verhalten hat, gehört er nicht mehr in die SPD», betont der Fraktionschef. In Bochum, wo Clement seit 1970 SPD-Mitglied ist, bereiten erste Ortsvereine ein Parteiausschlussverfahren vor.

23. Januar: Clement wiederholt seine Kritik an Ypsilanti. In der ARD betont Clement, sie nicht wählen zu wollen.

27. Januar: Bei der hessischen Landtagswahl verfehlt SPD-Kandidatin Andrea Ypsilanti knapp das Ziel, die CDU als stärkste Partei abzulösen. Am Ende fehlen der SPD rund 3600 Stimmen. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) bleibt geschäftsführend im Amt.

28. Januar: Unter Führung des SPD-Ortsvereines Bochum-Hamme wird ein Parteiausschlussverfahren gegen Clement in die Wege geleitet. SPD-Chef Kurt Beck rät bei einer Rede auf dem Unterbezirks-Parteitag der Bochumer SPD von einem solchen Verfahren ab.

23. April: Die Schiedskommission der Bochumer SPD erteilt Clement eine Rüge. Wegen Verstoßes gegen die Regeln der innerparteilichen Solidarität werde Clement verwarnt, aufgrund seiner Verdienste um die Partei aber nicht ausgeschlossen, heißt es zur Begründung. Clement und mehrere SPD-Ortsvereine kündigen an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

12. Juli: In Begleitung seines Rechtsanwalts, Ex-Bundesinnenminister Otto Schily, nimmt Clement in Düsseldorf an einer Anhörung vor der Landesschiedskommission teil. Fast vier Stunden wird hinter verschlossenen Türen beraten. Es fällt keine Entscheidung.

31. Juli: Clement wird aus der NRW-SPD ausgeschlossen. Gegen das Urteil der Landesschiedskommission kann er Revision bei der Bundesschiedskommission einlegen.