NRW kündigt Zwischenlösung an - Opposition fordert umfassenden Nichtraucherschutz

Rauchverbot gekippt

In extra gekennzeichneten Einraum-Raucherkneipen Nordrhein-Westfalens darf nach dem Urteil aus Karlsruhe unter bestimmten Bedingungen geraucht werden. Diese Ausnahmen für kleine Eckkneipen würden in NRW weiterhin gelten, sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Mittwoch in Düsseldorf dem epd. Voraussetzung dafür ist nach dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Gästefläche der Einraumkneipen kleiner als 75 Quadratmeter und außen als "Raucherkneipe" für Personen über 18 Jahren gekennzeichnet ist.

 (DR)

Welche weiteren Auswirkungen der Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes habe, müsse jetzt im einzelnen geprüft werden. Das Nichtraucherschutzgesetz habe in NRW jedoch weiter Gültigkeit, betonte der Sprecher. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ermögliche jetzt eine Regelung für kleine Einraumlokale, da nun erstmals eine Definition für solche Eckkneipen vorliege. Auf der Basis des Urteils werde die Regierung dem Landtag eine Gesetzesanpassung vorschlagen. Bis zu einem Gesetzesvorschlag solle jetzt unverzüglich eine Zwischenlösung geprüft werden.

Laut Richterspruch aus Karlsruhe ist das Gesetz zum Nichtraucherschutz in NRW verfassungswidrig. Dem Urteil zufolge müssen Bundesländer, die Ausnahmen wie abgetrennte Nichtraucherbereiche zulassen, bei Einraumkneipen nachbessern.
Betroffene Kneipen mit einer Gastfläche bis zu 75 Quadratmetern müssen die Wahl haben, Raucher- oder Nichtraucherkneipe zu sein. Als Alternative kann ein Bundesland das Rauchen ausnahmslos für alle Kneipen und Restaurants verbieten.

Der stellvertretende NRW-Ministerpräsident Andreas Pinkwart (FDP) erklärte, das NRW-Nichtraucherschutzgesetz für Einraumkneipen müsse zügig geändert werden. Den Wirten müsse künftig per Gesetz freigestellt werden, sich als «Raucherlokal» oder als «Nichtraucherlokal» zu deklarieren, forderte der Vorsitzende der NRW-FDP. Die Oppositionsparteien SPD und Grüne forderten die Regierung auf, das Rauchen in allen Kneipen und Gaststätten gesetzlich zu verbieten.

Für ein lückenloses Verbot sprach sich auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach aus. «Damit könnten in Deutschland jedes Jahr mindestens 5.000 tödliche Herzinfarkte vermieden werden», sagte Lauterbach dem «Kölner Stadtanzeiger» (Donnerstagsausgabe). Neue Studien aus Ländern mit einem umfassenden Nichtraucherschutz wie Italien und Irland hätten einen Rückgang von zehn Prozent bei Herzinfarkten festgestellt. Der Nichtraucherschutz sei ein «übergreifendes, bedeutsames öffentliches Anliegen», betonte Lauterbach.

Gegen das Rauchverbot hatten Gastwirte kleiner Kneipen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die bestehenden Regelungen in Berlin und Baden-Württemberg seien verfassungswidrig und verletzten das Grundrecht auf Berufsfreiheit, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Gerichts. Jetzt müssen die Landesgesetzgeber die Gesetze bis Ende 2009 nachbessern.