Die wesentlichen Änderungen

Reform der Pflegeversicherung tritt in Kraft

Am Dienstag tritt das Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung in Kraft. Es handelt sich um die erste Reform der 1995 in Kraft getretenen Versicherung. Sie soll für die 2,1 Millionen Pflegebedürftigen Verbesserungen bringen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt einige der wesentlichen Änderungen:

 (DR)

Der Beitragssatz zur Pflegekasse steigt um 0,25 Punkte. Derzeit liegt der Satz bei 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens und bei 1,95 Prozent für Kinderlose. Damit sollen zusätzliche 2,7 Milliarden Euro ins System gepumpt werden. Im Gegenzug sinkt der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte.

Erstmals seit 1995 werden die Pflegesätze angepasst. Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen in Pflegestufe eins von 2008 bis 2012 in drei Schritten von 384 auf 450 Euro steigen, in Pflegestufe zwei von 921 auf 1.100 Euro und in Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro im Monat. Die stationären Pflegesätze in den Stufen eins und zwei bleiben bis 2012 unverändert, in Stufe drei steigen sie von 1.432 auf 1.550 Euro und von 1.688 auf 1.918 Euro bei Härtefällen.  Erstmals ab 2015 sollen die Leistungen alle drei Jahre angepasst werden (Dynamisierung). Auch das Pflegegeld wird in Stufen angehoben.

Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten einen Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit mit Recht auf Rückkehr (Pflegezeit). Zusätzlich wird Beschäftigten ein Anspruch auf eine kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn unbezahlte Arbeitstage eingeräumt, um in einer akut auftretenden Notlage eine Pflege organisieren zu können.

Die Leistungen für Menschen mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz", darunter Demenz-, Alzheimer- und psychisch Kranke sowie geistig Behinderte, sollen auf bis zu 2.400 Euro im Jahr anwachsen. Sind diese Menschen in Heimen untergebracht, sollen sich künftig Betreuungsassistenten um sie kümmern.

Für durchschnittlich je 20.000 Einwohner wollte die SPD ein Netz von 4.000 Pflegestützpunkten einrichten und bezuschussen. Die Koalition einigte sich schließlich auf einen Kompromiss, nach dem es jedem Bundesland freigestellt ist, solche Stützpunkte einzurichten. Die Pflegekassen werden ab Januar 2009 verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten ein Fallmanagement anzubieten.

Die Qualitätssicherung soll ausgebaut werden. Bis Ende 2010 soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung jedes Heim mindestens einmal überprüft haben. Von 2011 an sollen dann alle Pflegeheime mindestens einmal pro Jahr kontrolliert werden. Alle Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet.

Für Pflegeeinrichtungen zahlen sich gute Pflege und Rehabilitation künftig finanziell aus: Können Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestufe eingruppiert werden, erhalten die Heime dafür einmalig
1.536 Euro.

Zur Stärkung der Eigenvorsorge wird den Pflegekassen die Möglichkeit eingeräumt, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln.