Müller-Piepenkötter betonte, es dürfe keine Form einer «staatlich legalisierten Tötungspraxis» geben. Die Tötung auf Verlangen entspreche nicht der durch das Grundgesetz normierten Werteordnung. Aufgabe des Rechtsstaates sei es, Bedingungen und Möglichkeiten für ein menschenwürdiges Leben und Sterben zu schaffen. Der Staat müsse eine Ordnung gewährleisten, die den Schutz auch der hilflosesten Mitglieder der Gesellschaft bis zu letzt garantiere.
«Der Anspruch auf aktive Sterbehilfe stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf Leben und die daraus folgenden staatlichen Schutzpflichten dar», sagte die Ministerin. Tatsächlich gehe es den meisten Menschen darum, ohne Schmerzen und nicht allein gelassen sterben zu können. «Die Menschen sehnen sich in Wahrheit nach Sterbebegleitung und nicht nach aktiver Sterbehilfe», sagte Müller-Piepenkötter.
Die CDU-Politikerin warnte vor einer «Erosion» des Verbots aktiver Sterbehilfe sowie vor einer Kommerzialisierung jeglicher begleiteter Sterbehilfe. Die Politik werde sich in Zukunft mit diesen Formen der Sterbehilfe zu befassen haben. Die Justizpolitiker würden prüfen, ob und welche gesetzliche Regelungen geeignet und erforderlich seien, um den Lebensschutz zu gewährleisten.
NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter: Sterbehilfe ist grundrechtswidrig
Gegen die Menschenwürde
Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hat aktive Sterbehilfe als grundrechtswidrig bezeichnet. Die Absage an jegliche Formen aktiver Sterbehilfe sei unverzichtbarer moralischer Grundkonsens der Verfassung, sagte sie am Sonntag im niederrheinischen Goch unter Berufung auf die in der Verfassung grundgelegte Unantastbarkeit der Menschenwürde. Die Ministerin äußerte sich bei der Verleihung des "Arnold-Janssen-Preises" an die Deutsche Hospiz Stiftung.
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