Jugendliche Hartz-IV-Empfänger haben kaum Chancen auf Ausbildung

Rechtsanspruch auf Bildung?

Jugendliche Hartz IV-Empfänger erhalten kaum Unterstützung, um eine Berufsausbildung zu beginnen oder ihren Schulabschluss nachzuholen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Jugendinstituts, die der Paritätische Wohlfahrtsverband am Dienstag in Berlin vorstellte. Die Vorsitzende des Verbandes, Heidi Merk, schlug Alarm: Die Hartz-Reform habe benachteiligten Jugendlichen wenig gebracht und ihre Ziele für jugendliche Arbeitslose verfehlt.

 (DR)

Nur ein Viertel der bis 25-Jährigen werde zumindest in eine außerbetriebliche Ausbildung vermittelt, so ein Ergebnis der Studie. Mehr als ein Viertel landen hingegen in Ein-Euro-Jobs, die in der Regel auf ein halbes Jahr befristet sind und wenig zur Ausbildung beitragen. Dies sei ein "skandalöses" Ergebnis, sagte Merk, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zwei Drittel der jugendlichen Hartz-IV-Bezieher keinen Berufsabschluss und ein Viertel nicht einmal einen Schulabschluss haben.

Merk forderte, gesetzlich festzuschreiben, dass bei jugendlichen Arbeitslosen stets eine Ausbildung Vorrang haben müsse und unterstützte die Absicht der SPD, einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss einzuführen. Die Betreuung von arbeitslosen jugendlichen Bildungsverlierern müsse zudem möglichst in der Hand der Kommunen liegen, da diese passgenaue Angebote machen könnten.

Schulabschluss rechtlich garantiert?
Wie Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mitteilte, plane die Koalition einen garantierten Anspruch auf die Möglichkeit eines Hauptschulabschlusses, um so die Chancen auf eine Ausbildungsstelle bei Jugendlichen zu erhöhen.
Jährlich würden fast 80.000 Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen und insgesamt seien rund 510.000 Menschen ohne Schulabschluss ohne Beschäftigung.

Bundesbildungsministerin Anette Schavan (CDU) lehnt hingegen den Vorschlag der SPD als nutzlos ab. "Jeder in Deutschland kann einen Schulabschluss nachmachen", betonte Schavan und fügte hinzu: "Was verändert sich durch Scholz' Rechtsanspruch an der jetzigen Situation? Gar nichts." Der Vorschlag des Arbeitsministers sei im Übrigen in der Bundesregierung nicht abgestimmt worden.

Studie über Vermittlungsbemühungen
Die Studie, die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Bundesfamilienministerium gefördert wurde, untersuchte anhand von Interviews die Vermittlungsbemühungen in fünf Regionen und Städten, dem Kreis Stendal, den Städten Leipzig und Kiel, dem Alb-Donau-Kreis und dem Kreis Steinfurt.

Weitere Ergebnisse der Studie sind, dass Jugendliche umso weniger gefördert werden, je weniger Kenntnisse sie mitbringen. Zudem funktioniere die Zusammenarbeit mit der örtlichen Jugendhilfe nur selten. Schließlich führe die personelle Fluktuation in den Jobcentern dazu, dass eine kontinuierliche Betreuung einzelner Jugendlicher meist nicht gewährleistet werden könne.