Das Konzept zur Mitarbeiterbeteiligung ist vor allem Kompromiss

Keine Rose ohne Dornen

"Es gibt keine Rose ohne Dornen, aber auch keine Mitarbeiterbeteiligung ohne Risiken." NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann strahlte wenig Euphorie aus, als er am Montag mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und CSU-Chef Erwin Huber die Einigung der Koalition auf ein Konzept zur Mitarbeiterbeteiligung vorlegte. "Das war das, was jetzt zu erreichen war", meinte der frühere Betriebsrat.

Autor/in:
Christoph Strack
 (DR)

Denn die jetzt vorgelegten Eckpunkte, zu denen dann wie üblich das Bundeskabinett in wenigen Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen wird, sind vor allem ein Kompromiss. Von dem, was Union und SPD vor der Sommerpause 2007 zum Thema Investivlohn und Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmen ankündigten und im Wettlauf der Koalitionäre medial einander laut drohend, dröhnend und werbend vor die Füße warfen, blieb nicht mehr wirklich viel.

Auch Scholz lächelte nur noch, als ein Fragesteller an die damals ventilierte sozialdemokratische Idee des "Deutschlandfonds" erinnerte, der risikofrei Arbeitnehmergelder investieren sollte. Dafür ist die mit Anlauf vorgebrachte Idee der Entgeltumwandlung, die eine klassische Lohnumwandlung in Arbeitnehmer-Anteile am Unternehmen bedeutet hätte, auch gestrichen.

Nun setzt die Koalition auf Vermögensbeteiligung der Mitarbeiter mit dem Prinzip von Freiwilligkeit. Zusätzlich zum Arbeitslohn soll sie mit freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers funktionieren. Und falls sie zur Anwendung kommt, gilt auf jeden Fall der Grundsatz der Gleichbehandlung: Ein Angebot zur Beteiligung am Unternehmen muss also grundsätzlich allen Beschäftigten des Unternehmens offenstehen.

Seit Jahrzehnten Forderung von Kirchenexperten
Eine solche Arbeitnehmerbeteiligung, allerdings zumeist einschließlich des Investivlohn-Gedankens, gehört seit Jahrzehnten zu den immer wieder vorgetragenen Forderungen kirchlicher Experten und Sozialverbände und ist als klassisches christlich-soziales Gedankengut älter als die Geschichte der Bundesrepublik. Sie fand sich auch im schwarz-roten Koalitionsvertrag von 2005, was die jetzige emsige Arbeit erklärt.

Als wenige Monate später Bundespräsident Horst Köhler sich in die Debatte einschaltete und - ohne in die Details zu gehen - vorschlug, die Arbeitnehmer stärker an den Gewinnen ihrer Betriebe zu beteiligen, gab es die üblichen Reaktionen: Die Arbeitgeber zeigten sich aufgeschlossen, die Gewerkschaften signalisierten Ablehnung. Vielleicht wird das ja angesichts der jetzigen Vereinbarungen anders sein.

Die Koalitionäre wollen nun sowohl eine direkte Beteiligung am konkreten Unternehmen als auch, wohl wahrscheinlicher, eine Beteiligung an einem Fonds ermöglichen, der gleich für mehrere oder viele Unternehmen fungiert. Eine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzabsicherung ist nicht vorgesehen. Und das Info-Blatt, das die Minister zur Präsentation verteilen ließen, könnte es bei "Deutschland sucht die unübersichtlichste Info-Graphik" auf einen Spitzenplatz bringen.

Außer einer kaum bemerkenswerten Verbesserung der Rahmendaten im Vermögensbildungsgesetz sollen im Einkommenssteuergesetz der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag von 135 auf 360 Euro im Jahr steigen. Maximal 30 Euro im Monat könnte ein Unternehmen also steuerfrei seinen Mitarbeitern als Beteiligung anbieten. Die Union wollte vor einem Jahr noch 500 im Jahr. Und sah eine freiwillige Aufstockung auf 1.000 Euro vor. Aber auch der schönste Kompromiss, weiß Laumann, hat eben Dornen.