Union beharrt auf gesetzlichem Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe

Parteienstreit um Sterbehilfe

Die Union besteht auf einem gesetzlichen Verbot der kommerziellen Vermittlung von Sterbehilfe. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte dem epd am Freitag in Berlin, eine entsprechende Initiative würde "Rechtsklarheit" schaffen. Er teile nicht die Auffassung der SPD, die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe sei bereits mit geltendem Recht zu verhindern.

 (DR)

Hintergrund der Diskussion ist die seit längerem bekannte Ankündigung der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas, mit seinem Ableger "Dignitate" auch in Deutschland Sterbehilfe zu leisten. Dazu soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um die Suizidbeihilfe gerichtlich überprüfen zu lassen. Im vorigen Herbst hatte Dignitas zwei Deutschen auf einem Parkplatz in der Schweiz beim Suizid geholfen und war dafür scharf kritisiert worden.

Ein Gesetzentwurf der CDU-regierten Länder Hessen, Thüringen und Saarland für ein Verbot der kommerziellen Hilfe liegt derzeit im Rechtsausschuss des Bundesrates auf Eis, weil die Länder mit SPD- und FDP-Regierungsbeteiligung Bedenken dagegen haben. Auch der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, sieht keinen rechtlich sauberen Weg, die grundsätzlich straflose Beihilfe zum Suizid doch unter Strafe zu stellen, sobald sie geschäftsmäßig erfolgt.

Es sei wenig sinnvoll, einen neuen Straftatbestand zu schaffen, sagte Stünker dem epd. Solche Forderungen seien "reflexartig". Ein Verbot der Sterbehilfe-Organisation über das Vereinsrecht allerdings, zum Beispiel wegen Sittenwidrigkeit, "das geht sicherlich".

Bosbach betonte dagegen, es gehe um die "Abwehr der abstrakten Gefahr" der Suizidbeihilfe. "Das wird mit geltendem Recht nicht gehen." Dignitas und Dignitate suggerierten, es sei eine freie Entscheidung des Betroffenen, Hilfe zum Selbstmord anzunehmen.

Tatsächlich aber würde derjenige "bewusst und gewollt in die Situation" gebracht, sich selbst zu töten. Bosbach sagte, ihm sei kein Fall bekannt, in dem jemand von der Selbsttötungsabsicht zurückgetreten sei, nachdem er Zugang zu Gift erhalten habe.