Nachrichtendienst verteidigt sein Vorgehen in der Liechtensteiner Steueraffäre

BND in der Kritik?

Man sei "völlig im Recht", sagte ein BND-Vertreter am Montag der Nachrichtenagentur ddp. "Sollten wir das Angebot unseres Informanten zur Aufklärung der Steuerhinterziehungen von Deutschen in großem Umfang etwa ablehnen?" Hintergrund ist die Diskussion, ob der BND als Nachrichtendienst, der nur für die Aufklärung im Ausland und nicht für Strafverfolgungen zuständig ist, möglicherweise gegen die rechtlichen Vorschriften verstoßen hat.

 (DR)

Beim Handeln des BND auf dem Gebiet der Verfolgung von Steuerdelikten im Ausland, wozu auch Liechtenstein zähle, meinen die Experten, dass der BND "aus dem Schneider" ist. Angelpunkt für diese Beurteilung sei, dass der Informant auf den BND zugegangen ist und sich von sich aus offenbart hat. Er wurde also vom Geheimdienst nicht "angeworben" für seine Auskünfte.

Der Nachrichtendienst hatte seinerzeit sofort die Steuerfahnder eingeschaltet. "Wir haben ihnen also Amtshilfe geleistet", erläuterte der BND-Mann. "Mehr haben wir in diesem Fall nicht getan. Also nicht gegen die Vorschriften verstoßen". Der Informant soll ein früherer "frustrierter Mitarbeiter" der ins Zwielicht geratenen LGT-Bank mit Sitz in Vaduz sein. Er soll sich im Frühjahr 2006 beim BND gemeldet und Informationen über ausländische Investoren und entsprechende Finanzströme angeboten haben. Dabei seien plötzlich, eigentlich "nur nebenbei", die Daten über Deutsche, darunter der Name des Post-Chefs Klaus Zumwinkel, aufgetaucht. "Wir trauten unseren Augen nicht", berichtete ein BND-Angehöriger.


Mittlerrolle
BND-Präsident Ernst Uhrlau hatte nach den vorliegenden Informationen sofort die "Mittlerrolle" seines Dienstes juristisch abklären lassen. Er kam offenbar zu dem Schluss, es könne im Wege der Amtshilfe "rechtmäßig so gehandelt werden". Die Staatsanwälte und Steuerfahnder nahmen dann die Jagd auf.

Wie umstritten auf der Berliner politischen Szene das Vorgehen des BND trotz allem ist, zeigen die unterschiedlichen Äußerungen von Politikern der verschiedensten Richtungen. So meinte der Grünen-Politiker Christian Ströbele, der BND dürfe "solche Erkenntnisse weder heranschaffen noch weitergeben". Für den Rechtspolitiker der Grünen, Volker Beck, muss einwandfrei geklärt, ob der Bundesnachrichtendienst "wirklich nur Bote war". Er dürfe nicht in Steuerstrafsachen ermitteln.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte den BND. Er sei im Ausland auch für die Bekämpfung organisierter Kriminalität zuständig und habe ausschließlich Amtshilfe für die Steuerfahndung geleistet. "Ich glaube, die Entscheidung war rechtlich in Ordnung und fachlich notwendig", sagte Schäuble. Nach dem Ende des Kalten Krieges hatte die Bundesregierung dem BND neue Prioritäten bei der Informationsbeschaffung aufgegeben. Er soll sich unter anderem auch um die Geldwäsche, den Drogenhandel und die Geschäfte internationaler Verbrechersyndikate kümmern.

Schon vor Jahren hatte eine geheime Analyse des Bundesnachrichtendienstes über angebliche Geldwäschepraktiken im Fürstentum Liechtenstein für Turbulenzen gesorgt. In dem umstrittenen Papier war Liechtenstein als "Hochburg der Steuerflüchtlinge und als ein El-Dorado der Geldwäscher der russischen Mafia und der kolumbianischen Drogenkartelle" geschildert worden.

Am Mittwoch will sich das für die Überwachung der Geheimdienste zuständige "Parlamentarische Kontrollgremium" (PKG) des Bundestages mit dem Vorgehen des BND im größten Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik beschäftigen.