Vier Gesetzesanträge zur Stammzellfoschung - Über 170 Abgeordnete noch unschlüssig - Kein Fraktionszwang

Verschieben, abschaffen, verbieten

Im Bundestag haben sich fraktionsübergreifend vier Gruppen gebildet, über deren Anträge abgestimmt wird. Eine etwa 92-köpfige Gruppe um die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach für die Abschaffung des Stichtags, 52 Abgeordnete um Hubert Hüppe fordern ein Verbot der embryonalen Stammzellforschung, 184 Abgeordnete sprechen sich für eine einmalige Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 aus und 148 wollen die bisherige Regelung beibehalten. 174 Parlamentarier gelten als noch unentschlossen. Einige Abgeordnete haben mehrere Anträge unterschrieben.

 (DR)

Stichtag einmalig verschieben
Insgesamt 184 Abgeordnete aus SPD und CDU/CSU unterstützen den Antrag von René Röspel (SPD), Ilse Aigner (CDU/CSU) und Jörg Tauss (SPD) (16/7981). Sie schlagen eine einmalige Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 vor. Der Schutzmechanismus des Stammzellgesetzes bleibe so erhalten, es werde jedoch an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Außerdem bleibe gewährleistet, dass von Deutschland aus nicht die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder die Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird.

Stichtag abschaffen
Ein von Ulrike Flach (FDP), Katherina Reiche (CDU/CSU) und Rolf Stöckel (SPD) vorgelegter Antrag (16/7982) plädiert darüber hinaus für eine gänzliche Abschaffung des Stichtages und damit für eine weitgehende Liberalisierung der Stammzellforschung. Damit entfiele auch die Strafbarkeit der Forscher im Zusammenhang mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Den Entwurf befürworten ca. 90 Abgeordneten aller Fraktionen, mit Ausnahme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Bisherigen Kompromiss beibehalten
Ein weiterer interfraktioneller Antrag wurde von den Abgeordneten Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Julia Klöckner (CDU/CSU) und Herta Däubler-Gmelin (SPD) eingebracht (16/7984) und wird fast 150 weiteren Abgeordneten unterstützt. Der Entwurf befürwortet die Straffreiheit von Forschern, die an ausländischen Forschungsvorhaben teilnehmen und zielt darauf ab, in dieser Frage bestehende Unsicherheiten im Stammzellgesetz zu beseitigen. Strafbar solle die Verwendung von Stammzellen nur sein, wenn diese sich im Inland befinden.
Stammzellforschung verbieten
Der von den CDU/CSU-Abgeordneten Hubert Hüppe, Marie-Luise Dött, Maria Eichhorn initiierte und von weiteren ca. 50 Abgeordneten unterstützte interfraktionelle Antrag (16/7983) fordert wegen schwerwiegender ethischer Bedenken ein vollständiges Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen. Dieses solle auch für Zelllinien, die vor dem Stichtag am 1. Januar 2002 gewonnen wurden, gelten. Die Antragsteller führen an, dass inzwischen alternativ auch auf ethisch unbedenkliche Art menschliche pluripotente Stammzellen erzeugt werden können. Sie finden sich etwa im Nabelschnurblut oder im Fruchtwasser.