Prüfberichte von Heimen sollen veröffentlicht werden - Neues Gesetz in NRW in Vorbereitung

Mehr Transparenz in der Pflege

Wer einen Platz in einem Alten- oder Pflegeheim sucht, hat viele Fragen. Schließlich ist bei der Entscheidung die Qualität von Pflege und Versorgung wichtig: Gibt es genug Personal? Stimmt das Angebot der Küche? Bislang müssen sich Betroffene in Nordrhein-Westfalen bei solchen Fragen überwiegend auf die Angaben des Heimträgers oder den ersten Augenschein verlassen. Unabhängige Testberichte gibt es nicht. Zwar werden Heime regelmäßig kontrolliert, doch die Ergebnisse werden nicht veröffentlicht. Das soll bald anders werden.

 (DR)

Auf Bundesebene wird derzeit diskutiert, ob und wie die Prüfberichte der Medizinischen Dienste der Krankenkasse (MDK) veröffentlicht werden können. Auch das Düsseldorfer Gesundheitsministerium will mit einem neuen Landesheimgesetz die gesetzliche Grundlage für die "Veröffentlichung der Ergebnisse heimaufsichtlicher Prüfungen" schaffen. "Die Menschen erfahren über die Qualität der Arbeit in den Pflegeheimen meist nur dann etwas, wenn es Anlass zur Kritik gibt", beklagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) den aktuellen Zustand.

Wird der Fahrplan des Ministeriums eingehalten, soll sich das Düsseldorfer Kabinett bis Ostern 2008 mit dem Gesetzesentwurf befasst haben. Am 1. Januar 2009 könnte das neue Landesheimgesetz dann in Kraft treten.

Eine generelle Veröffentlichung der Prüfergebnisse sei "bislang mangels gesetzlicher Regelung" nicht möglich gewesen, betont das Ministerium. Grund war unter anderem der Datenschutz. Die städtische Sozial-Holding Mönchengladbach ging jedoch vor zwei Jahren neue Wege und machte als erste in Deutschland den MDK-Bericht freiwillig öffentlich. Es folgten bis jetzt nur die kommunalen Betriebe in München und Köln, die "abgespeckte" Prüfberichte der Heimaufsicht veröffentlichten.

Doch ein transparenter Markt tut Not. Immerhin, so heißt es in Expertenkreisen, deckt jede zehnte Prüfung große Mängel bei der Pflege auf: Pflegebedürftige werden nicht umgebettet und liegen sich wund, Katheter werden nicht regelmäßig gewechselt, Windeln nicht erneuert. Zwar haben kommunale und private Heimträger offiziell nichts gegen Markttransparenz. Sie wollen aber in die Auswertung und Veröffentlichung der Prüfungen eingebunden werden. "Unsere Leistung soll Ausdruck finden", sagt Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste.

Die Teilnahme aller Beteiligten an einem "offenen Dialog" zur Entwicklung von einheitlichen und vergleichbaren Prüfungskriterien wird auch in den Eckpunkten für das neue Landesgesetz gefordert. Doch während der MDK, der sich selber als unabhängige Prüfinstanz ähnlich der Stiftung Warentest sieht, die Mitwirkung der Prüflinge ablehnt, pochen die Träger darauf. So verlangen sie etwa, dass auch die Maßnahmen erwähnt werden, die zur Abhilfe beanstandeter Missstände eingeleitet wurden. "Prüfungen sind Momentaufnahmen, deren Ergebnisse werden aber erst mit zeitlichem Abstand veröffentlicht", sagt Otto B. Ludorff, Geschäftsführer der städtischen Sozial-Betriebe Köln.