Bayer hat den Prozess gegen zwei Anwohner in Düsseldorf verloren

CO2-Pipeline gestoppt

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat dem Industriekonzern Bayer die Inbetriebnahme seiner zwischen Dormagen und Krefeld geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline vorläufig untersagt. Gleichzeitig erlaubten die Richter dem Konzern jedoch, die Pipeline auf eigenes Risiko zu Ende zu bauen, wie das OVG am Dienstag in Münster mitteilte. Geklagt hatten zwei Privatpersonen, über deren Grundstücke die Trasse laufen soll. Die Beschlüsse des OVG können nicht angefochten werden.

 (DR)

Ein Planfeststellungsverfahren hatte Bayer dazu berechtigt, seine CO-Pipeline über Privatgrundstücke zu verlegen. Die Richter äußerten in ihrer Begründung jedoch Bedenken am Feststellungsverfahren. So fehle eine "vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung", die die geplante Pipeline für die Allgemeinheit habe. Nur durch eine große Bedeutung wäre ein Zugriff auf Privateigentum gerechtfertigt. Außerdem monierten die Richter, es sei fraglich, ob durch den Bau der Pipeline die Wirtschaftskraft der Industriesparte und der Region wie beabsichtigt gestärkt werde.

Gleichzeitig betonten die Richter jedoch auch, dass gegen die sicherheitstechnische Bewertung der Anlage keine Bedenken bestünden. Anwohner und die Stadt Monheim hatten in den vergangenen Monaten wiederholt das Sicherheitsrisiko der Trasse kritisiert. Ein Gutachten, das die Kreisverwaltung Mettmann in Auftrag gegeben hatte, war zu dem Schluss gekommen, dass bei einem Bruch der Leitung über 143 000 Menschen in einem Radius von 1,5 Kilometern durch das geruchlose, hochgefährliche Atemgift gefährdet seien.

Bayer will mit der Pipeline seine beiden Standorte in Dormagen und Krefeld verbinden, da in beiden Chemieparks Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion benötigt wird.