Die Publikationen von "Pro Köln" enthielten "Äußerungen, die bei einer Gesamtbetrachtung darauf zielten, Ausländer vor allem muslimischer Herkunft pauschal wegen ihrer Abstammung und Religionszugehörigkeit herabzusetzen und auszugrenzen", teilte das Gericht in seiner Begründung mit. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beantragt werden.
"Pro Köln" war bereits in der Vergangenheit vor nordrhein-westfälischen Gerichten mit dem Vorhaben unterlegen, aus den Berichten der Verfassungsschützer gestrichen zu werden. Die Organisation war zuletzt vor allem mit Aktionen gegen die geplante Moschee im Kölner Stadtteil Ehrenfeld aufgefallen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung begrüßte das Urteil der Düsseldorfer Verwaltungsrichter. "Die Entscheidung bestärkt den Verfassungsschutz darin, frühzeitig auf die Gefahren für unsere verfassungsmäßigen Grundwerte aufmerksam zu machen", sagte eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums.
Migrantenvertreter hatten erst Ende November eine landesweite Aufklärungskampagne gegen die "Pro"-Gruppierungen angekündigt. Nach dem Vorbild von "Pro Köln" entstehe derzeit ein flächendeckendes Netzwerk der Rechtspopulisten in Nordrhein-Westfalen. Nach eigenen Angaben wollen die Aktivisten von "Pro NRW" eine "landesweite Regionalpartei" sein, die sich sowohl an den Kommunalwahlen 2009 als auch an der Landtagswahl 2010 beteiligen soll.
Martin Teigeler, ddp
Verfassungsschutz darf "Pro Köln" beobachten
Niederlage für Rechtspopulisten
Die Aufnahme der rechtspopulistischen "Bürgerbewegung Pro Köln" in die NRW-Verfassungsschutzberichte 2005 und 2006 war rechtens. Bei der Organisation lägen "Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor, die die Erwähnung in den genannten Verfassungsschutzberichten rechtfertigten", teilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag mit. "Pro Köln" hatte gefordert, die Berichte zu schwärzen oder die Verbreitung der Geheimdienstberichte zu untersagen.
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