Bischof Gebhard Fürst lehnt Vorstoß von Bundeskanzler Schröder strikt ab

Lockerung des Embryonenschutzes -

 (DR)

Der Vorstoß von Bundeskanzler Schröder zur Lockerung des Embryonenschutzes bei der Stammzellforschung ist bei den Kirchen auf Ablehnung gestoßen. Der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, ehemaliges Mitglied der Ethik-Kommission des deutschen Bundestages, begegnete dem Argument, dass mit Hilfe der Stammzellenforschung auch unheilbare Krankheiten wie Alzheimer besiegt werden könnten: "Leben gegen Leben ist nur abzuwägen in extremen Notfallsituationen, wo ich eine Bedrohung erfahre, der ich mich nur erwehren kann, indem ich dem anderen das Leben nehme. Diese Bedrohung ist bei der Stammzellenforschung, bei der Abtötung von Embryonen, überhaupt nicht gegeben. Der Mensch ist als Mensch ein Selbstzweck, ist von Anfang an mit Menschenwürde und Personalität ausgestattet, und da gilt das Tötungsverbot."

Er begründete die Position der Kirchen im domradio: "Der Status des Embryo ist von Anfang an ein Mensch im Werden. Und das ist ein Höchstwert, dem auch wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsinteressen nicht vorangestellt werden dürfen." Abschließend meinte Bischof Fürst, er gehe davon aus, dass das Thema Stammzellenforschung  ein wichtiges Wahlkampfthema werde.