11. Dezember 2000:
Beim Gipfel in Nizza vereinbaren die Staats- und Regierungschefs einen neuen Grundlagenvertrag für die EU. Er legt Reformen für die Zeit nach der Erweiterung um die mittel- und osteuropäischen Länder, Zypern und Malta fest. Gleichzeitig proklamieren sie die Grundrechtecharta der Europäischen Union.
Gegen ihre Aufnahme in den Vertrag von Nizza sprach sich vor allem Großbritannien aus.
15. Dezember 2001:
Beim Treffen in Laeken bei Brüssel wird die Einberufung eines Konvents vereinbart. Das Gremium unter Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valery Giscard d'Estaing soll Wege für die Zukunft Europas aufzeigen.
28. Februar 2002:
Der Konvent nimmt seine Arbeit auf. Dem Gremium gehören 105 Mitglieder aus der EU und den Beitrittsstaaten an, die von den nationalen Parlamenten, dem Europaparlament, den Regierungen und der EU-Kommission entsandt wurden.
1. Februar 2003:
Der Vertrag von Nizza tritt in Kraft.
13. Juni 2003:
Der Konvent erzielt nach langen, zähen Verhandlungen einen Konsens über einen Verfassungsentwurf. Die Präambel enthält einen Verweis auf das kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas, nicht aber auf das christlich-jüdische Erbe. Auch einen Gottesbezug gibt es nicht.
Die EU-Grundrechtecharta soll Teil II der Verfassung und damit rechtsverbindlich werden.
21. Juni 2003:
Die EU-Staats- und Regierungschefs bezeichnen in Thessaloniki den Entwurf des Konvents als gute Ausgangsbasis und berufen eine Regierungskonferenz ein, die Details regeln soll.
4. Oktober 2003:
Beginn der Arbeiten der Regierungskonferenz.
11. Dezember 2003:
Der Bundestag spricht sich für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die EU-Verfassung aus.
13. Dezember 2003:
Beim EU-Gipfel in Brüssel gelingt keine Einigung. Das Treffen scheitert am Widerstand Polens und Spaniens gegen die vom Konvent vorgeschlagene Stimmengewichtung und an fehlendem Einsatz der italienischen EU-Präsidentschaft bei der Suche nach einem Kompromiss.
18. Juni 2004:
Die EU-Staaten einigen sich unter irischer Präsidentschaft auf einen Verfassungsentwurf. Die von sieben Ländern vorgetragene Forderung nach einem Gottesbezug scheitert am Widerstand Frankreichs und Belgiens.
29. Oktober 2004:
Der Verfassungsentwurf wird während einer feierlichen Zeremonie in Rom unterzeichnet.
20. Februar 2005:
In Spanien stimmen bei einer Volksabstimmung mehr als drei Viertel der Bürger für die EU-Verfassung.
12. Mai 2005:
Der Bundestag stimmt der EU-Verfassung zu. Am 27.
Mai folgt der Bundesrat. Bundespräsident Horst Köhler setzt die Unterzeichnung jedoch im Juni aus, bis das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag entschieden hat.
29. Mai 2005:
Eine knappe Mehrheit der Franzosen lehnt bei einer Volksabstimmung den EU-Verfassungsvertrag ab.
1. Juni 2005:
Auch eine Mehrheit der Niederländer spricht sich gegen die Verfassung aus.
17. Juni 2005:
Die Zeit für die Ratifikation der EU-Verfassung wird bis Mitte 2007 verlängert. Zudem soll in einer einjährigen "Reflexionsphase" über die Zukunft des Verfassungsvertrags nachgedacht werden. Diese Denkpause wird später um ein weiteres Jahr verlängert.
10. Juli 2005:
Luxemburg stimmt bei einer Volksabstimmung dem EU-Verfassungsvertrag zu. Während nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden einige EU-Staaten den Ratifizierungsprozess aussetzen, machen andere damit weiter.
Inzwischen haben 18 Staaten die Verfassung ratifiziert.
16. Juni 2006:
Die deutsche EU-Präsidentschaft wird beauftragt, im ersten Halbjahr 2007 Vorschläge für das weitere Vorgehen vorzulegen. Spätestens im zweiten Halbjahr 2008 sollen Entscheidungen getroffen werden.
25. März 2007:
Die Staats- und Regierungschefs vereinbaren in Berlin, die EU bis zu den Europawahlen 2009 auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen.
21. Juni 2007:
Die EU-Staats- und Regierungschefs kommen zum Gipfel in Brüssel zusammen. Als neue Vertragsgrundlage der EU schlägt Deutschland einen Änderungsvertrag vor, der wesentliche Elemente der EU-Verfassung aufnehmen soll. Widerstand gibt es vor allem aus Polen wegen der Stimmengewichtung und aus Großbritannien unter anderem wegen der geplanten Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta.
Wichtige Stationen im Verfassungsprozess der Europäischen Union im Überblick
Von der Verfassung zum Änderungsvertrag
Ab Donnerstagabend beraten die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel über einen Ausweg aus der Verfassungskrise der Europäischen Union. Im Hinblick auf den Beginn des Gipfels hier noch einmal die Entwicklungen der letzten sieben Jahre im Überblick.
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