Islamrat ruft Kirchen zum gemeinsamen Vorgehen auf

Gegen das Kopftuchverbot

Der Islamrat für die Bundesrepublik ruft die christlichen Kirchen zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen auf. Von diesem Gesetz seien nicht nur Muslime betroffen, betonte der Ratsvorsitzende Ali Kizilkaya am Mittwoch. Vielmehr zeige das jüngste Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, dass das Verbot auch Auswirkungen auf andere Religionen habe.

 (DR)

Das Gericht hatte am Dienstag die Klage einer Muslimin abgewiesen, die weiter ein Kopftuch im Unterricht tragen und ihre Einstellung als Beamtin auf Probe in den öffentlichen Schuldienst erzwingen wollte. In dem Urteil wurde zugleich hervorgehoben, es sei das Gebot strikter Gleichbehandlung der verschiedenen Glaubensrichtungen zu beachten. Hieraus ergebe sich, dass andere religiöse Bekundungen durch Lehrkräfte an öffentlichen Schulen gleichermaßen untersagt seien.

Kizilkaya verwies darauf, dass demnach die Regelung zum Beispiel auch für die Nonnentracht gelten könne. Die christlichen Kirchen sollten deshalb wie der Islamrat an die Politik appellieren, zu dem "bewährten Modell der Neutralität des Staates gegenüber allen Religionen" zurückzukehren. Eine Abschaffung des Kopftuchverbots werde sich zudem positiv auf die Integration der Muslime in Deutschland auswirken.