Organspenden in Deutschland

Hintergrund:

In Deutschland sind nach einer Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) von 1963 bis 2006 insgesamt 83.807 Organe transplantiert worden, darunter 56.895 Nieren, 13.012 Lebern, 9.071 Herzen, 2.425 Pankreata und 2.404 Lungen. Derzeit werden laut DSO jeden Tag durchschnittlich 12 Organe übertragen; gleichzeitig sterben drei Menschen pro Tag, die auf der Warteliste für ein Organ stehen. Im europäischen Vergleich liegt die Zahl der Organspenden in Deutschland vergleichsweise niedrig.

 (DR)

Geregelt sind Organspenden durch das 1997 nach rund 20-jähriger Debatte verabschiedete Organtransplantationsgesetz. Es sieht eine "erweiterte Zustimmungslösung" vor, wonach der zu Lebzeiten geäußerte Wille des Verstorbenen absoluten Vorrang hat. Ist er nicht bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen. Zudem ist der Hirntod als Mindestvoraussetzung für eine Entnahme und als Zeichen für den Tod festgelegt. Dies stößt bei Kritikern auf Widerspruch.

Nach dem Gesetz müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Tod des Spenders feststellen. Sie dürfen nicht an der Organentnahme beteiligt sein. Verboten wird der kommerzielle Organhandel. Eine Lebendspende von Organen ist nur bei Verwandten, Ehepartnern und nahe stehenden Personen erlaubt.

Seit 2000 ist die DSO die bundesweite Koordinierungsstelle für die Organentnahme. Die in den Niederlanden angesiedelte Stiftung Eurotransplant regelt die Vermittlung in den Beneluxstaaten, Deutschland, Österreich, Slowenien und Kroatien. Zur Übertragung sind bundesweit rund 50 Transplantationszentren zugelassen.