Erzbistum Köln regelt Zuweisungen an Kirchengemeinden neu

"Transparenz und Nachvollziehbarkeit"

Ab kommendem Jahr greifen im Erzbistum Köln neue finanzielle Zuweisungsregelungen für die Gemeinden. Der neue Verteilschlüssel sieht keine Pauschalen mehr vor, sondern blickt auf Mitgliederzahl und Fläche.

Generalvikariat des Erzbistums Köln (DR)
Generalvikariat des Erzbistums Köln / ( DR )

Am 1. Januar 2027 führt das Erzbistum Köln eine neue Zuweisungsordnung der finanziellen Zuweisungen an die Kirchengemeinden ein. Die seit 2009 geltende Regelung arbeitete mit aufwandsbezogenen Pauschalen, Bedarfs- und Sonderzuweisungen sowie der Anrechnung von Erträgen der Substanzkapitalien, erläuterte das Erzbistum am Montag. Sie werde nunmehr durch ein vollständig neues System abgelöst, "geprägt von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und höheren Entscheidungsbefugnissen vor Ort".

Der neue Schlüssel setzt sich demnach aus den Faktoren Mitgliederzahl und Fläche zusammen. Die Anzahl der Katholiken pro pastoraler Einheit im Verhältnis zur Gesamtanzahl aller Katholiken des Erzbistums Köln fällt zu 80 Prozent ins Gewicht, die Fläche der pastoralen Einheit in Quadratkilometern im Verhältnis zur Gesamtfläche aller pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln zu 20 Prozent.

Kappungsgrenze soll starke Schwankungen abfedern

Die Umstellung der Systematik dürfte in einzelnen Einheiten zu stärkeren Veränderungen der finalen Zuweisungsbeträge führen, im Positiven wie im Negativen, hieß es. Um diese Dynamik abzufedern, würden Abweichungen zum letztjährigen Zuweisungsbetrag, die zehn Prozent nach oben oder unten übersteigen, gekappt. Dieser Kappungsbetrag werde bis einschließlich 2031 schrittweise reduziert. Für eine begrenzte Zeit unterstützt das Erzbistum Köln die Umstellung mit einem Härtefallfonds. Dieser greife, wenn die Änderungen nicht rechtzeitig vollständig umgesetzt werden können. Dafür stehen den Angaben nach in den kommenden Jahren insgesamt zehn Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Auf eine Anrechnung der Erträge aus Grund- und Kapitalvermögen der Substanzkapitalien verzichtet das Erzbistum Köln vollständig. Alle Erträge verbleiben vor Ort und werden nicht mehr auf die Zuweisungen angerechnet, wie Ökonom Gordon Sobbeck erklärte. Mit der Einführung der neuen Zuweisungsordnung gehen die bisherigen Zuweisungen für Gebäude- und Personalkosten in das Gesamtbudget für die Kirchengemeinden über und müssen hieraus bestritten werden.

Erzbistum Köln

Das Erzbistum Köln zählt zu den bedeutendsten Diözesen in Deutschland, hat jedoch seinen Status des mitgliederstärksten Bistums abgegeben. Mit rund 1,58 Millionen Katholikinnen und Katholiken steht es laut Kirchenstatistik von 2025 nun an zweiter Stelle hinter dem Bistum Münster (1.59 Millionen), gefolgt von Rottenburg-Stuttgart und Freiburg (je rund 1,5 Millionen). 

Das Vermögen liegt bei rund 3,8 Milliarden Euro (Stand 2023). Damit liegt Köln auf Platz drei hinter Paderborn (7,15 Milliarden Euro) und München-Freising (6,1 Milliarden Euro).

Blick auf den Kölner Dom / © saiko3p (shutterstock)
Quelle:
epd