Theologe Brantl weist auf Risiken bei Leihmutterschaften hin

"Ein perverser Wettbewerb"

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Die Idee, diese in Deutschland ohne kommerziellen Hintergrund einführen zu können, hält der Theologe Johannes Brantl für illusorisch. Er warnt vor Risiken und eine Ausnutzung von Frauen.

Symbolbild Schwangere Frauen / © Andrey_Popov (shutterstock)
Symbolbild Schwangere Frauen / © Andrey_Popov ( shutterstock )

Der katholische Moraltheologe Johannes Brantl ist gegen eine Lockerung des Verbots von Leihmutterschaft in Deutschland. Dass es die im Raum stehende mit möglichst wenig kommerziellen Interessen verbundene Leihmutterschaft geben könne, erscheine höchst unwahrscheinlich, schrieb der Trierer Theologe am Dienstag in der Zeitschrift "Communio" (online). 

Er kritisierte aktuelle Pläne und Vorgänge in der modernen Fortpflanzungsmedizin als "knallhartes Geschäft", in dem es "längst nicht so human und menschenfreundlich zugeht, wie immer vorgegeben wird".

Hohe Belastung für Frauen bei Leihmutterschaft 

Die moderne Fruchtbarkeitsmedizin bringe ein nicht geringes Maß an körperlichen und seelischen Risiken und Belastungen – insbesondere für die beteiligten Frauen – mit sich, so Brantl weiter. Er kritisierte auch das Modell einer "altruistischen Leihmutterschaft", für die sich eine Leihmutter uneigennützig entscheide, also ohne finanziellen Vorteil. 

Bei der Leihmutterschaft überlässt eine Mutter, das von ihr ausgetragene Kind einer anderen Person oder Familie. / © Olena Yakobchuk (shutterstock)
Bei der Leihmutterschaft überlässt eine Mutter, das von ihr ausgetragene Kind einer anderen Person oder Familie. / © Olena Yakobchuk ( shutterstock )

"Nicht selten sind nämlich auch mehr oder weniger 'altruistische Leihmutterschaften' mit gewissen 'Aufwandsentschädigungen' oder Geschenken als Dank für den erwiesenen Dienst verbunden", betonte der Theologe. Eine klare Abgrenzung zwischen dieser Form und der "kommerziellen Leihmutterschaft" sei daher kaum möglich. 

"Leihmutterschaft auf Augenhöhe absolute Ausnahme"

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass freiwillige, auf Augenhöhe stattfindende und kaum mit finanziellen Interessen verbundene Leihmutterschaften absolute Ausnahmen seien. Dieses, von Reproduktionsmedizinern, Politikern und Ethikern für Deutschland ins Spiel gebrachte Modell könne den Bedarf somit wohl nicht decken. 

Brantl sieht es als Aufgabe einer verantwortungsvollen Ethik und einer an den Menschenrechten orientierten Rechtskultur, sich Gedanken zu machen, "wie man den ausufernden transnationalen Markt medizinisch assistierter Reproduktion einhegen und tatsächlich der Ausnutzung von Frauen unter dem Deckmantel reproduktiver Selbstbestimmung entgegenwirken kann". 

Leihmutterschaft in Deutschland verboten 

In Deutschland ist die Leihmutterschaft nicht erlaubt. Das Embryonenschutzgesetz verbietet jede ärztliche Leistung, die eine Leihmutterschaft ermöglichen würde, und stellt diese unter Strafe. Ebenfalls ist die Vermittlung von Leihmüttern hierzulande laut Adoptionsvermittlungsgesetz verboten. 

Kommerzielle Leihmutterschaft ist etwa in den USA, in der Ukraine, Georgien, Griechenland, Zypern, Israel, Albanien, Kasachstan und Armenien möglich. Nicht in allen aufgeführten Ländern gibt es klare gesetzliche Regelungen. Kanada hat ein Gesetz zur altruistischen Leihmutterschaft. 

Der Vatikan forderte im März ein weltweites Ende von Leihmutterschaft. Die Vertreter des Vatikans bei den Vereinten Nationen kritisierten einen "perversen Wettbewerb", der entstehe, wenn Frauen um Auftraggeber konkurrieren. Ökonomische Not sei der Hauptgrund für Frauen, Leihmütter zu werden. 

Quelle:
KNA