AfD im Bund will Staatsleistungen an Kirchen ablösen

600 Millionen Euro würden fehlen

Am Wochenende hat die AfD in Sachsen-Anhalt ihr Wahlprogramm beschlossen. Darin steht, dass die Partei die Staatsleistungen an die Kirchen abschaffen will. Nun zog die Bundestagsfraktion mit einem Gesetzentwurf nach.

Symbolbild Geldscheine und ein Taschenrechner / © Gajus (shutterstock)
Symbolbild Geldscheine und ein Taschenrechner / © Gajus ( shutterstock )

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Der Entwurf enthält unter anderem eine Festlegung eines einheitlichen Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der Staatsleistungen und der Ablösebeträge. Vorgesehen sei dazu auch die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle.

Die meisten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803. Damals wurden zahlreiche Kirchengüter enteignet und verstaatlicht. Staatsleistungen sind vergleichbar mit Pacht- und Mietzahlungen. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetze "abgelöst werden" sollen. 

Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Das Grundgesetz übernahm 1949 in Artikel 140 diese Verpflichtung. Die Zahlungen an die beiden Kirchen belaufen sich jährlich auf rund 600 Millionen Euro.

Vorhaben gescheitert

Die Ampel-Regierung hatte sich eine solche Ablösung vorgenommen, das Vorhaben scheiterte allerdings an den Landesregierungen. Das am Wochenende beschlossene Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt enthält ebenfalls die Forderung, die Staatsleistungen abzulösen.

Fragen und Antworten zu den Staatsleistungen an die Kirchen

Welche Leistungen des Staates resultieren bis heute aus der Enteignung der Kirchen vor rund 220 Jahren? Die weltlichen Landesherren haben im sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 eine Vielzahl unterschiedlichster Leistungspflichten und Entschädigungszahlungen übernommen, die unter dem Begriff Staatsleistungen zusammengefasst sind. Dazu gehören etwa Baulasten für kirchliche Gebäude, Zuschüsse zur Besoldung des Klerus und viele andere Geld- und verschiedenste Sachleistungen.

Kirche aus gefalteten Geldscheinen / © Julia Steinbrecht (KNA)
Kirche aus gefalteten Geldscheinen / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA