Im Herbst 2020 wurde durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) ein Konzept erarbeitet, wie die Ordensgemeinschaften, die in der Deutschen Ordensobernkonferenz organisiert sind, in der unabhängigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen unterstützt werden können. Das Konzept wurde am 17. Mai 2021 mit einer gemeinsamen Erklärung verbindlich in Kraft gesetzt:
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung wurde ein Ausschuss unabhängige Aufarbeitung berufen, der sich im März 2022 konstituiert hat und nachfolgende Aufgaben unabhängig von Weisungen wahrnimmt:
Beratung der Ordensgemeinschaften im Prozess der unabhängigen Aufarbeitung,
Erarbeitung angemessener konzeptioneller Ansätze zur Aufarbeitung (Projektdesign),
Beratung zu möglichen unabhängigen Aufarbeitungsteams in Ordensgemeinschaften,
Begleitung des gesamten Aufarbeitungsprozesses u.a. durch Zwischen - und Endberichte,
Begleitung und Einschätzung der Berichte vor deren Veröffentlichung,
Beratung in Konfliktfällen und der
Wahrnehmung und auf Wunsch Weiterleitung von Anliegen einzelner Betroffener oder Betroffenengruppen an zuständige interne und unabhängige Ansprechpersonen. (Quelle: orden.de)