Beihilfe zum Suizid ist aus Sicht der Deutschen Bischofskonferenz und des Deutschen Caritasverbands die falsche Antwort bei einem Suizidwunsch. "Mit Sorge wenden wir uns gegen alle Bestrebungen, Praktiken der Suizidassistenz in unserer Gesellschaft zu verankern", heißt es in am Freitag veröffentlichten Leitlinien zur Suizidprävention. Bischöfe und Caritas betonen darin die katholische Überzeugung, "dass menschliches Leben heilig ist und nicht durch Menschenhand beendet werden darf - auch nicht durch die eigene".
"Die Durchführung von Förderungshandlungen zur Selbsttötung (Suizidassistenz) widerspricht dem Selbstverständnis von Einrichtungen in katholischer Trägerschaft", heißt es weiter. Mitarbeiter in den Einrichtungen dürften daher weder selbst Suizidbeihilfe leisten noch derartige Maßnahmen von außenstehender Seite zulassen, also auch nicht durch sogenannte Sterbehilfevereine. Dazu könnten auch Hausverbote verhängt werden.
Sterbewünschen nicht wertend begegnen
Das Thema solle aber auch nicht tabuisiert werden in den Einrichtungen. Es gehöre zu einer "Kultur der Lebensbejahung", Menschen in Krisen nicht allein zu lassen. Sterbewünschen müsse im Gespräch mit den Betroffenen einfühlsam und nicht wertend begegnet werden. Der Versuch, ihre Beweggründe verstehen zu wollen, bedeute nicht, dieser Entscheidung zuzustimmen.
Vielmehr sei es auch wichtig, die katholische Position der Lebensbejahung und Suizidprävention offen und transparent zur Sprache zu bringen. Die Achtung der Würde und Selbstbestimmung jedes Menschen, auch in seinen letzten Lebensphasen, gelte für Christen - auch wenn die Menschen mit Suizidwunsch und ihre Angehörigen die christliche Glaubenshaltung nicht teilten.
Bischöfe empfehlen Patientenverfügungen
Die Gespräche sollten im Rahmen der Pflege sowie in der Begleitung durch ehrenamtliche oder hauptberuflich tätige Seelsorger stattfinden. Hier sollten die Bistümer prüfen, ob sie verstärkt in die Ausbildung ehrenamtlicher Seelsorger investieren können. Wichtig seien auch Patientenverfügungen, etwa um unerwünschte Krankenhauseinweisungen am Lebensende zu verhindern.
Suizidprävention sei auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, heißt es in dem Dokument. Daraus ergebe sich, die Palliativversorgung und Hospizarbeit zu fördern und bei Depressionen professionelle Hilfe zu leisten. Da in Pflegeheimen depressive Erkrankungen anteilig häufiger seien als in der Gesamtgesellschaft, müssten Politik, Krankenkassen, Pflegeverbände und Träger Rahmenbedingungen für eine gute geriatrische, psychiatrische und psychotherapeutische Begleitung schaffen.
Mehr Geld für ambulante Palliativversorgung
Es sei zudem zu empfehlen, dass jede vollstationäre Pflegeeinrichtung in katholischer Trägerschaft einen Kooperationsvertrag mit einem Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung schließt, heißt es in den Leitlinien weiter. Auch diese Empfehlung verbinden Bischöfe und Caritas mit einem Appell an Politik und Krankenkassen, ausreichend Geld zur Verfügung zu stellen, damit Einrichtungen und Dienste die Voraussetzungen für palliativ-hospizliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ausbauen können.
Katholikenkomitee begrüßt Positionierung
Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, erklärte auf Anfrage, es sei wertvoll, dass Bischofskonferenz und Caritas die Mitarbeitenden in den sozialen Einrichtungen "in dieser sensiblen ethischen Frage nicht weiter in den Dilemmasituationen in der täglichen Praxis in Einrichtungen alleine lassen". Die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten stellten für die Mitarbeitenden eine erhebliche Belastung dar.
Stetter-Karp fügte hinzu: "Es ist aus ZdK-Sicht wichtig, in kirchlichen Pflege- und Wohneinrichtungen geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe nicht die Türen zu öffnen." Dabei gehe es auch um eine gesamtgesellschaftliche Entscheidung: "für Schutzräume vor einem schleichend sich entwickelnden Modus der Lebensbeendigung in Gebrechlichkeit".