Der Deutsche Caritasverband sieht die geplante Umsetzung der EU-Asylreform in Deutschland als problematisch an. Was der Bundestag am Freitag beschlossen hat, "erfüllt uns mit großer Sorge", sagte Caritas-Vorstand Oliver Müller vor der Abstimmung am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Bei allen punktuellen Nachbesserungen im Gesetzesverfahren bleibe der Kern problematisch. "Die geplanten Regelungen greifen tief in die Rechte von Schutzsuchenden ein", kritisierte Müller.
"Wenn Bewegungsfreiheit im Grenzverfahren eingeschränkt und Menschen in Zentren für sogenannte Sekundärmigration untergebracht werden, geht es nicht um abstrakte Verwaltungsvorgänge, es geht um konkrete Schicksale, um Frauen, Männer und Kinder, die Schutz suchen", so Müller. Besonders alarmierend sei die Ausweitung der Möglichkeiten zur Inhaftnahme, die selbst Familien mit Kindern treffen könne. "Kinder gehören nicht hinter Zäune und Mauern."
Müller: Spielräume für Grundrechte nutzen
Gerade wenn nun Verfahren beschleunigt und Freiheitsrechte eingeschränkt werden, müssten rechtsstaatliche Garantien umso verlässlicher greifen. "Der Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung ist dringend notwendig und eine Voraussetzung für ein faires Verfahren", so Müller. Nur wenn Schutzsuchende ihre Rechte kennen würden und tatsächlich wahrnehmen könnten, ließen sich Fehlentscheidungen mit oft irreversiblen Folgen verhindern. "Wir erwarten daher von Bund und Ländern, dass sie ihre bestehenden Spielräume konsequent nutzen, um Grundrechte zu sichern und besonders schutzbedürftigen Menschen zur Seite zu stehen."
Am Freitag hat der Bundestag die Umsetzung der EU-Asylreform in Deutschland beschlossen. Sie beinhaltet unter anderem Regeln zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und zur Erfassung von Schutzsuchenden. Vorgesehen ist zudem, Migranten in Drittstaaten außerhalb der EU zu schicken und auch ihre Asylverfahren dorthin zu verlagern. Außerdem gibt es einen neuen Solidaritätsmechanismus unter den EU-Mitgliedstaaten.
Auf EU-Ebene wurde die Reform bereits im Mai 2024 beschlossen. Die neuen Regeln treten im Juni in Kraft. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die Änderungen in nationales Recht umsetzen. Nach der Bundestagsentscheidung müssen die entsprechenden Gesetzentwürfe noch durch den Bundesrat, wobei nur einer der ausdrücklichen Zustimmung bedarf.