Nach Inkrafttreten des neuen liberalen Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz haben sich die katholischen Bistümer im Land darauf verständigt, auch die neu zugelassenen Bestattungsformen kirchlich zu begleiten.
Die katholische Kirche sehe Beisetzungen außerhalb des Friedhofs unverändert kritisch, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Text der Bistümer Mainz, Speyer, Trier und Limburg sowie des Erzbistums Köln, das sich teilweise nach Rheinland-Pfalz erstreckt: "Dennoch bleibt für uns leitend, dass eine gottesdienstliche Feier zum Begräbnis und seelsorgliche Begleitung in jedem Fall stattfinden können." Dies gelte auch, wenn eine neue Bestattungsform gewählt wurde.
Anlass für die Stellungnahme war die Durchführungsverordnung mit den Detailvorschriften zum neuen Bestattungsgesetz, die Ende Januar vom Land veröffentlicht worden war. Die evangelischen Kirchen hatten bereits im vergangenen Jahr klargemacht, dass auf Wunsch auch neue Bestattungsformen einen kirchlichen Rahmen bekommen könnten.
Gedenken für Menschen ohne öffentlich zugängliches Grab
Die katholischen Bistümer unterstützen nach eigener Aussage Initiativen, "die ein namentliches Gedenken für Menschen ermöglichen, deren Beisetzungsort nicht öffentlich oder namentlich gekennzeichnet ist". Dies sei ein Beitrag zu einer humanen Trauerkultur. Zugleich bleibe es ein Anliegen der Kirche, auch Menschen ohne finanzielle Mittel ein würdiges Begräbnis und auf Wunsch eine namentliche Grabstelle zu garantieren.
Mit der rheinland-pfälzischen Gesetzesreform wurden zahlreiche Bestattungsformen legalisiert, die zuvor lediglich in manchen europäischen Nachbarstaaten möglich waren. Insbesondere wurde der Friedhofszwang für die Totenasche aufgehoben.
Angehörige können die Asche seither grundsätzlich auch privat aufbewahren oder zu Schmuckstücken verarbeiten lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Verstorbenen sich zu Lebzeiten ausdrücklich für eine der neuen Bestattungsformen ausgesprochen haben und ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hatten.