Moraltheologe sieht Abbruch als "Tötung eines unschuldigen Menschen"

"Unbedingtes Lebensrecht"

Um die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am "Christlichen Krankenhaus" in Lippstadt geht es vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm. Der Moraltheologe Peter Schallenberg unterstreicht dazu die Bedeutung des ungeborenen Lebens.

Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Dean Drobot (shutterstock)
Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Dean Drobot ( shutterstock )

Im Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am "Christlichen Krankenhaus" in Lippstadt hat der katholische Moraltheologe Peter Schallenberg den Wert des menschlichen Lebens betont. 

Peter Schallenberg, Moraltheologe an der Theologischen Fakultät Paderborn / © KSZ (KNA)
Peter Schallenberg, Moraltheologe an der Theologischen Fakultät Paderborn / © KSZ ( KNA )

Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich "schlicht und einfach aus Sicht der katholischen Moraltheologie um die Tötung eines unschuldigen Menschen", sagte Schallenberg am Donnerstag dem Radiosender WDR 5.

Das Selbstbestimmungsrecht der Frau sei hoch anzusetzen, es müsse jedoch im Einklang "mit dem unbedingten Lebensrecht des Kindes" stehen, sagte der katholische Theologe. Nach der katholischen Moraltheologie sei das Lebensrecht höher anzusetzen als das Selbstbestimmungsrecht. 

Ohne das Leben sei alles nichts. Das Lebensrecht des Kindes sei "unbedingt zu achten, auch wenn es um das Selbstbestimmungsrecht der Frau geht".

Keine Berechtigung zum Beenden von Leben

Auch eine Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind möglicherweise nicht sehr lange außerhalb des Mutterleibes nach der Geburt leben werde, rechtfertige nicht, das Leben eines Kindes zu beenden, sagte Schallenberg, der den Lehrstuhl für Moraltheologie der Theologischen Fakultät Paderborn innehat.

Dieses Wesen im Mutterleib sei zum frühestmöglichen Zeitpunkt als Person anzusehen und zu schützen und habe eine Würde. "Diese Würde verlangt es, dass es ein unbedingtes Lebensrecht hat", sagte der Moraltheologe.

In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am "Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus" hat das Landesarbeitsgericht Hamm am Donnerstagmittag über die Berufung des Gynäkologen Joachim Volz verhandelt. 

Der Chefarzt wendet sich gegen zwei Weisungen, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Nach einer Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte sind dort laut Gesellschaftsvertrag Schwangerschaftsabbrüche untersagt.

Klage in zweiter Instanz abgewiesen

Die Klage des Chefarztes ist schließlich auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Trotzdem bezeichnet der Mediziner das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm als Erfolg, wie er am Donnerstag vor Journalisten mitteilte. Das Landesarbeitsgericht änderte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm ab, das im vergangenen August die Klage des Chefarztes gegen seinen Arbeitgeber abgewiesen hatte. 

Volz darf demnach sowohl in seiner Privatpraxis als auch in der kassenärztlichen Ambulanz des Krankenhauses Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, weil er dort kassenärztlich ermächtigter Arzt ist. Im Rahmen einer stationären Aufnahme im Krankenhaus hat der Arbeitgeber laut Gericht jedoch ein Weisungsrecht. Daher wurde die Klage von Volz gegen diese Dienstanweisung des Klinikums Lippstadt abgewiesen. (AZ: 18 SLa 685/25)

Volz: Ärztliche Tätigkeit nicht durch kirchliche Vorgaben bestimmen

Das Gericht habe deutlich gemacht, dass seine private ärztliche Tätigkeit "nicht einfach durch kirchliche Vorgaben bestimmt werden kann", erklärte Volz. "Auch in der Klinik darf ich Schwangerschaftsabbrüche einleiten", sagte der Arzt. "Das sehe ich als großen Erfolg." Für seine Patientinnen sei das ein großer Gewinn. "Aber das grundsätzliche Problem ist noch nicht gelöst", erklärte der Mediziner. Das Gericht habe keine Revision zugelassen. Er zähle daher jetzt "auf die Politik, dass sie das Recht in unserem Sinne ändern wird".

Christliches Krankenhaus Klinikum Lippstadt / © Raphael Schlimbach (KNA)
Christliches Krankenhaus Klinikum Lippstadt / © Raphael Schlimbach ( KNA )

Kurz vor Beginn der Verhandlung hatte Volz betont, es gehe ihm bei Schwangerschaftsabbrüchen ausschließlich um Fälle mit medizinischer Indikation. Das sei meistens der Fall, wenn der Mutter die Fortführung der Schwangerschaft aufgrund von physischer und psychischer Belastung nicht mehr zugemutet werden könne. Häufig habe das ungeborene Kind schwere Schäden.

Arbeitsrechtler sieht Klinik bestätigt 

Das Klinikum Lippstadt sah sich in seiner Position bestätigt: Ein konfessionell gebundener Krankenhausträger dürfe gerade auch einem Chefarzt gegenüber verbindliche Vorgaben machen und bestimmte Grenzen setzen - auch bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. 

Ähnlich sah es der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. Volz habe in seinem zentralen Anliegen verloren, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Das wesentliche Anliegen des Krankenhauses wurde bestätigt. Ein kirchliches Krankenhaus darf verbieten, dass in dem Krankenhaus abgetrieben wird." 

Erzbistum betont Achtung vor dem Leben

Das Erzbistum Paderborn erklärte, es sehe sich mit der Berufungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm grundsätzlich in seiner Position bestätigt. "Für uns steht dabei das Menschenbild im Zentrum, das der katholischen Lehre zugrunde liegt: die unbedingte Achtung vor dem Leben, von der Empfängnis bis zum Lebensende." Man sehe auch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bestätigt. Das Erzbistum war in dem Verfahren keine Prozesspartei.

Information der Redaktion: Der Artikel wurde am 06.02.2026 um 11.15 Uhr aktualisiert.

Warum die katholische Kirche gegen Abtreibung ist

Im Schöpfungsbericht der Bibel heißt es: "Gott erschuf den Menschen als sein Bild" (Genesis 1,27). Als Gottes Ebenbild verdient der Mensch daher nach christlicher Überzeugung einen unbedingten Lebensschutz. Dieser Gedanke hat zur universalen Idee der Menschenwürde und Menschenrechte geführt.

Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi (shutterstock)
Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi ( shutterstock )
Quelle:
epd , KNA