Moraltheologe sieht Abbruch als "Tötung eines unschuldigen Menschen"

"Unbedingtes Lebensrecht"

Um die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am "Christlichen Krankenhaus" in Lippstadt geht es vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm. Der Moraltheologe Peter Schallenberg unterstreicht dazu die Bedeutung des ungeborenen Lebens.

Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Dean Drobot (shutterstock)
Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Dean Drobot ( shutterstock )

Im Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am "Christlichen Krankenhaus" in Lippstadt hat der katholische Moraltheologe Peter Schallenberg den Wert des menschlichen Lebens betont. 

Peter Schallenberg, Moraltheologe an der Theologischen Fakultät Paderborn / © KSZ (KNA)
Peter Schallenberg, Moraltheologe an der Theologischen Fakultät Paderborn / © KSZ ( KNA )

Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich "schlicht und einfach aus Sicht der katholischen Moraltheologie um die Tötung eines unschuldigen Menschen", sagte Schallenberg am Donnerstag dem Radiosender WDR 5.

Das Selbstbestimmungsrecht der Frau sei hoch anzusetzen, es müsse jedoch im Einklang "mit dem unbedingten Lebensrecht des Kindes" stehen, sagte der katholische Theologe. Nach der katholischen Moraltheologie sei das Lebensrecht höher anzusetzen als das Selbstbestimmungsrecht. 

Ohne das Leben sei alles nichts. Das Lebensrecht des Kindes sei "unbedingt zu achten, auch wenn es um das Selbstbestimmungsrecht der Frau geht".

Keine Berechtigung zum Beenden von Leben

Auch eine Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind möglicherweise nicht sehr lange außerhalb des Mutterleibes nach der Geburt leben werde, rechtfertige nicht, das Leben eines Kindes zu beenden, sagte Schallenberg, der den Lehrstuhl für Moraltheologie der Theologischen Fakultät Paderborn innehat.

Christliches Krankenhaus Klinikum Lippstadt / © Raphael Schlimbach (KNA)
Christliches Krankenhaus Klinikum Lippstadt / © Raphael Schlimbach ( KNA )

Dieses Wesen im Mutterleib sei zum frühestmöglichen Zeitpunkt als Person anzusehen und zu schützen und habe eine Würde. "Diese Würde verlangt es, dass es ein unbedingtes Lebensrecht hat", sagte der Moraltheologe.

In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am "Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus" hat das Landesarbeitsgericht Hamm am Donnerstagmittag über die Berufung des Gynäkologen Joachim Volz verhandelt. 

Der Chefarzt wendet sich gegen zwei Weisungen, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Nach einer Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte sind dort laut Gesellschaftsvertrag Schwangerschaftsabbrüche untersagt.

Klage in zweiter Instanz abgewiesen

Die Klage des Chefarztes ist schließlich auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Trotzdem bezeichnet der Mediziner das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm als Erfolg, wie er am Donnerstag vor Journalisten mitteilte.

Das Gericht bestätigte zwar das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm, wonach Volz als Chefarzt keine Abtreibungen durchführen darf – außer bei Gefahr für Leib und Leben von Mutter oder Kind. Eine entsprechende Ausweitung der Anweisung für Volz' Nebentätigkeiten als Kassenarzt erklärte das Gericht hingegen für unwirksam. 

Information der Redaktion: Der Artikel wurde am 05.02.2026 um 16.45 Uhr aktualisiert.

Warum die katholische Kirche gegen Abtreibung ist

Im Schöpfungsbericht der Bibel heißt es: "Gott erschuf den Menschen als sein Bild" (Genesis 1,27). Als Gottes Ebenbild verdient der Mensch daher nach christlicher Überzeugung einen unbedingten Lebensschutz. Dieser Gedanke hat zur universalen Idee der Menschenwürde und Menschenrechte geführt.

Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi (shutterstock)
Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi ( shutterstock )
Quelle:
epd , KNA