Der – auch wegen Vorstrafen – zu neun Monaten Bewährung Verurteilte bezeichnet sich laut Oberlandesgericht selbst als geweihter Priester.
Er behaupte, Gründer und Mitglied einer privaten Glaubensgemeinschaft in Paderborn zu sein. Obwohl es keine Verbindung zur katholischen Kirche gebe, habe der Mann wiederholt Amtskleidung getragen, die dem kirchlichen Priestergewand zum Verwechseln ähnlich sehe. Zudem habe er Fotos von sich in dieser Kleidung im Internet veröffentlicht.
Verwechslungsgefahr genügt
Für die Verurteilung genügt es laut dem Gericht, dass bei durchschnittlicher, nicht besonders sorgfältiger Betrachtung eine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Kleidungsstücke müssten nicht tatsächlich von der jeweiligen Religionsgemeinschaft verwendet werden.
Auch sei es hier ohne Bedeutung, dass dem Mann möglicherweise von seiner privaten Glaubensgemeinschaft tatsächlich Titel verliehen worden seien.