Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Im Zentrum stand die von der Ordensleitung beantragte Sozialhilfe für zwei der drei Nonnen zur Unterbringung in einem Pflegeheim. Laut Staatsanwaltschaft konnte kein vorsätzliches oder betrügerisches Handeln nachgewiesen werden.
Ermittlungen seit Herbst
Die Ermittlungen waren im Oktober 2025 im Zuge der Auseinandersetzung um die Rückkehr der Ordensschwestern ins Kloster Goldenstein aufgenommen worden. In Medien hieß es, der Vorgesetzte der Schwestern habe 64.000 Euro Sozialleistungen zu Unrecht beantragt. Zwar wurde die Hilfe zunächst genehmigt; das Land Salzburg forderte die Summe aber später zurück.
Zwischen Ordensleitung und Land wurde die Rückzahlung vereinbart. Auch der Vorwurf gegen eine weitere Person, sie habe einen geerbten Bargeldbetrag aus dem Kloster entwendet, ließ sich laut Staatsanwaltschaft nicht belegen.
Internationae Schlagzeilen
Das Schicksal der Goldenstein-Nonnen, alle drei über 80 Jahre alt, sorgt seit Sommer 2025 international für Schlagzeilen. Im September kehrten sie gegen den Willen ihres Vorgesetzten aus einem Seniorenheim in ihr früheres Kloster zurück. Das Gebäude gehört seit 2022 zu gleichen Teilen dem Erzbistum Salzburg und dem Stift Reichersberg.
Die Ordensfrauen geben an, ihnen sei ursprünglich ein lebenslanger Verbleib zugesagt worden. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten mussten sie jedoch Ende 2023 in ein Pflegeheim übersiedeln.