Ein Jahr zuvor lag die Armutsgefährdungsquote bei 15,5 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.
Nach Definition der EU gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des sogenannten mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2025 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto bei 1.446 Euro im Monat und für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 3.036 Euro im Monat.
Alleinstehende und Alleinerziehende
Besonders armutsgefährdet sind Alleinlebende (30,9 Prozent) sowie Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten (28,7 Prozent). Insgesamt haben Arbeitslose mit 64,9 Prozent die höchste Armutsgefährdungsquote. Aber auch andere Nichterwerbstätige (33,8) sowie Personen im Ruhestand (19,1) sind überdurchschnittlich stark durch Armut gefährdet.
Betrachtet man neben der Einkommenssituation auch die Möglichkeiten der Menschen zur Teilhabe an der Gesellschaft, sind laut Statistik sogar 17,6 Millionen Menschen oder 21,2 Prozent von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Gegenüber dem Vorjahr (21,1 Prozent) blieb dieser Anteil nahezu unverändert.
Laut EU-Definition gilt eine Person als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.