Im Prozess zum Finanzskandal im Bistum Eichstätt muss ein angeklagter US-Immobilienentwickler nicht erneut in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft habe ihren Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen einen der beiden Angeklagten zurückgenommen, teilte ein Justizsprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Die Staatsanwaltschaft hatte den Haftbefehl gefordert, nachdem der Angeklagte mehrfach nicht vor dem Landgericht München II erschienen war.
Zuvor hatte die Kammer laut dem Sprecher einen Sachverständigen zur Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten angehört und dessen Verhandlungsfähigkeit weiter erörtert. Die Verhandlungstermine für die kommende Woche wurden abgesetzt, der Prozess soll am 10. Februar in Anwesenheit beider Angeklagter fortgesetzt werden.
Investitionen in Immobilienprojekte
In dem Finanzskandal geht es um Investitionen aus Bistumsvermögen in US-Immobilienprojekte zwischen 2014 und 2016. Rücklagen von fast 60 Millionen US-Dollar waren hochriskant angelegt worden. Zwei Beschuldigten werden in diesem Zusammenhang diverse Vorwürfe gemacht: Neben dem US-Immobilienentwickler betrifft dies einen früheren leitenden Mitarbeiter in der Finanzabteilung des Bistums. Beide Beschuldigten sind keine Geistlichen. Der frühere Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke (71) soll am 5. März als Zeuge vernommen werden.
Dem ehemaligen Bistumsmitarbeiter werden Untreue in 22 Fällen, Bestechlichkeit in 24 Fällen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dem Immobilienentwickler werden 25 Fälle von Bestechung, 24 Fälle von Anstiftung zu Untreue und darüber hinaus fünf Fälle von Untreue zur Last gelegt.
Zwischenzeitlich Untersuchungshaft
Die beiden Beschuldigten saßen zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Gegen den Immobilienentwickler hat das Bistum zudem Zivilklage vor dem Landgericht Ingolstadt erhoben. Dieses Zivilverfahren ist allerdings wegen des Münchner Strafverfahrens zurzeit ausgesetzt.
Anfang 2018 hatte der damalige Eichstätter Bischof Hanke, der seit Pfingsten 2025 im Ruhestand ist, den Prozess publik gemacht. Im Sommer 2017 hatte er externe Wirtschaftsprüfer und Anwälte eingeschaltet und Anzeige erstattet. Zeitweilig befand sich Hanke selbst im Visier der Ermittler; das Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft aber ein.
Als Folge des Skandals überarbeitete die Diözese ihre Anlagerichtlinien. Heute kümmern sich externe Dienstleister um die Investments. Bisher hat das Bistum etwa die Hälfte der Investitionen zurückerlangt.