Scolastica Schwizers Gerichtsstreit geht in die nächste Runde

Kampf vor dem Bundesgericht

Die letzte Kapuzinerin von Wonnenstein fordert Zugriff auf ihr Vermögen. Auch nach zwei Niederlagen gibt die 81-Jährige nicht auf. Der Fall von Scolastica Schwizer geht jetzt in die nächste Instanz: vor das Bundesgericht.

Eine Ordensschwester im Gebet (shutterstock)

Die Ende 2025 aus dem Kloster Wonnenstein ausgezogene Ordensfrau Scolastica Schwizer kämpft weiter: Wie das Portal kath.ch am Mittwoch berichtet, zieht die 81-Jährige mit der Forderung nach Zugriff auf ihr Privatvermögen nun vor das Bundesgericht. Das Innerrhoder Bezirksgericht in Appenzell und auch das Innerrhoder Kantonsgericht hatten der Beschwerde der Kapuziner-Schwester nicht stattgegeben.

Die mit 19 Jahren ins Kloster eingetretene Ordensfrau hatte im vergangenen Jahr den Zugriff auf ihr Privatvermögen von rund 56.000 Franken zuzüglich Zinsen gefordert. Das habe sie beim Klostereintritt der damaligen Oberin zur Verwaltung übertragen.

Weltliches oder kirchliches Recht?

Das Kantonsgericht begründete seine ablehnende Entscheidung damit, dass es keine übermäßige Bindung sei, mit 19 Jahren eine solche Vermögens-Vereinbarung zu treffen, und es Schwester Scolastica jederzeit freistehe, aus dem Kloster auszutreten.

Schwizers Anwalt halte die beiden Urteile für nicht schlüssig, denn dort werde betont, dass ausschließlich weltliches Recht zur Anwendung komme. In seiner Begründung verweise es aber wiederholt auf die Satzungen des Klosters, die unter kirchliches Recht fallen.

Zudem sei unklar, ob Schwizer ihr Vermögen zurückerhalte, wenn sie aus dem Kloster oder aus dem Orden austrete. Das Kloster hatte sie nach jahrelanger Besetzung bereits Ende Oktober verlassen. Nach einer Operation verbrachte sie die Weihnachtszeit im ehemaligen Schweizer Kloster Altstätten und fand danach ein neues Zuhause im Kurhaus Marienburg in St. Pelagiberg.

Vermögensverwaltung durch Verein

Hintergrund des Streits ist ein Besitzerwechsel: Im Jahr 2014 wurde die Verwaltung sowie das gesamte Klostervermögen an den Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein übertragen. In dessen Vorstand sind Vertreterinnen der Föderation Sankt Klara der Schweizer Kapuzinerinnen. Da die Föderation für die alleinlebende Schwester zuständig ist, verwaltet sie aktuell Schwizers Vermögen. 

Quelle:
KNA