Zur Landtagswahl am 1. September in Sachsen-Anhalt hat die AfD jetzt einen Entwurf für ihr Wahlprogramm vorgelegt. Es sieht für den Fall einer Regierungsübernahme vor, die Zahlung der Staatskirchenleistungen einzustellen, ebenso den staatlichen Kirchensteuereinzug.
Zudem will der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Landesverband das Kirchenasyl unterbinden. In Wahlumfragen lag die AfD in Sachsen-Anhalt zuletzt bei 40 Prozent und hätte erstmals eine Chance, einen Ministerpräsidenten zu stellen.
In dem Papier spricht die AfD von "Kirchensteuerkirchen". Da diese sich von ihrer "Kernaufgabe", der Pflege des christlichen Glaubens, entfernt hätten und eine "Regenbogenideologie" propagierten, wolle man "all ihre Privilegien abschaffen". Weiter heißt es: "Gerade weil wir um die Bedeutung des Christentums wissen, greifen wir die Kirchensteuerkirchen an, denn die großen Kirchen schaden dem Glauben."
Staatsleistungen ersatzlos streichen
Die AfD will im Fall einer Regierungsübernahme die Staatsleistungen, die das Land jährlich an die Kirchen zahlt - derzeit rund 43 Millionen Euro, ersatzlos streichen. Ihr zufolge können die Staatsleistungen auch ohne weitere Kompensation eingestellt werden.
Das ist juristisch fraglich, da die bestehenden Verträge nicht einseitig aufgekündigt werden können. Die meisten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803. Damals wurden zahlreiche Kirchengüter enteignet und verstaatlicht. Staatsleistungen sind vergleichbar mit Pacht- und Mietzahlungen.
Der staatliche Zuschuss für die Evangelische Akademie in Wittenberg in Höhe von jährlich 70.000 Euro soll ebenfalls unverzüglich gestrichen werden. Die AfD wirft ihr "politische Agitation im Sinne der Altparteien" vor.
Zudem will die AfD den staatlichen Kirchensteuereinzug einstellen. Tatsächlich zieht die staatliche Finanzverwaltung für die Kirchen die Kirchensteuer ein, die sich an der Höhe der Einkommensteuer bemisst. Für diese Dienstleistung erhält der Staat aber auch von den Kirchen einen Anteil von zwei bis vier Prozent.
Kirchenasyl - finanzielle Verantwortung
Das Kirchenasyl verstößt nach Ansicht der AfD gegen geltendes Recht. "Eine AfD-geführte Landesregierung wird in Zusammenarbeit mit den Ausländer- und Polizeibehörden dafür sorgen, dass alle Kirchenasylanten schnellstmöglich aus Sachsen-Anhalt abgeschoben werden", heißt es im Wahlprogramm.
Zudem will die AfD in jedem Einzelfall prüfen lassen, ob sich die Kirchen beim Gewähren von Kirchenasyl strafbar gemacht haben, durch "Anstiftung oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt". Ferner kündigte die AfD an, wenn Abschiebefristen durch Kirchenasyl verstrichen, zu prüfen, ob man die Kirchengemeinden für die Folgekosten in finanzielle Verantwortung nehmen könnte.