Vatikan bestätigt Ausschluss von AfD-Landtagsabgeordnetem Schaufert

Mit Christentum unvereinbar

Der saarländische AfD-Politiker Christoph Schaufert wollte zurück in ein Kirchengremium, nach dem er auf Bitten der Gemeinde entlassen wurde. Nun hat der Vatikan aber das letzte Wort gesprochen. Schaufert zog Konsequenzen.

Symbolbild Pfarrgemeinderat / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Pfarrgemeinderat / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Vatikan hat die Entlassung des saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert aus dem Kirchenverwaltungsrat seiner katholischen Pfarrgemeinde bestätigt.

Schauferts Einspruch gegen den vom Bistum Trier 2024 ausgesprochenen Ausschluss wurde abgewiesen, wie das Bistum Trier am Montag auf Anfrage bestätigte. Es dürfte die erste Entscheidung dieser Art in Deutschland sein. Die zuständige vatikanische Behörde war das Dikasterium für den Klerus.

Schaufert sagte laut Medienberichten, er sei wegen der Entscheidung aus der katholischen Kirche ausgetreten. Er warf der Kirche vor, ihn nur "aufgrund von Gruppenzugehörigkeit" aus dem Verwaltungsrat, dem er zuvor mehrere Jahre angehörte, ausgeschlossen zu haben. Trotz des Kirchenaustritts verstehe er sich weiter als Katholik.

Ausschluss im April 2024

Schaufert war im April 2024 als Mitglied des Verwaltungsrates der Pfarrgemeinde Sankt Marien in Neunkirchen entlassen worden, nachdem die Gemeinde die Bistumsverwaltung darum gebeten hatte. Er durfte auch nicht mehr für den Verwaltungsrat oder Kirchengemeinderat in einer anderen Gemeinde des Bistums kandidieren. Eine erste Klage Schauferts gegen den Ausschluss hatte Ortsbischof Stephan Ackermann abgewiesen. Daraufhin wandte sich der AfD-Politiker an den Vatikan.

Das Bistum Trier hatte 2024 zur Begründung auf die Erklärung der katholischen deutschen Bischöfe mit dem Titel "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar" verwiesen. In einem Brief an Schaufert betonte Ackermann: "Als Mandatsträger in diversen kommunalen Räten und im Landtag, dort auch in der Funktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sind Sie mehr als nur ein einfaches Mitglied der AfD. Sie repräsentieren diese Partei nach außen und werden daher mit den in der Öffentlichkeit propagierten Meinungen dieser Partei identifiziert."

Völkischer Nationalismus und Christentum sind laut Bischofskonferenz unvereinbar

Rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien, die gegen Migranten, Muslime oder Juden hetzen, sind nach Auffassung der katholischen Bischöfe für Christen nicht wählbar. Das geht aus einer am Donnerstag in Augsburg veröffentlichten Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz hervor. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) dokumentiert zentrale Passagen des Textes, der auch im Hinblick auf die anstehenden Wahlen im Jahr 2024 formuliert ist.

Hinweisschild zu einem Wahllokal / © Matthias Bein (dpa)
Hinweisschild zu einem Wahllokal / © Matthias Bein ( dpa )
Quelle:
KNA