Der Vatikan hat die Entlassung des saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert aus dem Kirchenverwaltungsrat seiner katholischen Pfarrgemeinde bestätigt.
Schauferts Einspruch gegen den vom Bistum Trier 2024 ausgesprochenen Ausschluss wurde abgewiesen, wie das Bistum Trier am Montag auf Anfrage bestätigte. Es dürfte die erste Entscheidung dieser Art in Deutschland sein. Die zuständige vatikanische Behörde war das Dikasterium für den Klerus.
Schaufert sagte laut Medienberichten, er sei wegen der Entscheidung aus der katholischen Kirche ausgetreten. Er warf der Kirche vor, ihn nur "aufgrund von Gruppenzugehörigkeit" aus dem Verwaltungsrat, dem er zuvor mehrere Jahre angehörte, ausgeschlossen zu haben. Trotz des Kirchenaustritts verstehe er sich weiter als Katholik.
Ausschluss im April 2024
Schaufert war im April 2024 als Mitglied des Verwaltungsrates der Pfarrgemeinde Sankt Marien in Neunkirchen entlassen worden, nachdem die Gemeinde die Bistumsverwaltung darum gebeten hatte. Er durfte auch nicht mehr für den Verwaltungsrat oder Kirchengemeinderat in einer anderen Gemeinde des Bistums kandidieren. Eine erste Klage Schauferts gegen den Ausschluss hatte Ortsbischof Stephan Ackermann abgewiesen. Daraufhin wandte sich der AfD-Politiker an den Vatikan.
Das Bistum Trier hatte 2024 zur Begründung auf die Erklärung der katholischen deutschen Bischöfe mit dem Titel "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar" verwiesen. In einem Brief an Schaufert betonte Ackermann: "Als Mandatsträger in diversen kommunalen Räten und im Landtag, dort auch in der Funktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sind Sie mehr als nur ein einfaches Mitglied der AfD. Sie repräsentieren diese Partei nach außen und werden daher mit den in der Öffentlichkeit propagierten Meinungen dieser Partei identifiziert."