Vor evangelischen Kirchen dürfen künftig andere Flaggen wehen

Dem Auftrag der Kirche entsprechend

Nicht mehr nur ein violettes Kreuz auf weißem Grund: Bisher durfte vor evangelischen Gotteshäusern lediglich die so gestaltete Kirchenfahne gehisst werden. Nach Beschluss eines neuen Gesetzes könnte es künftig bunter werden.

Kirchenfahnen der evangelischen Kirche / © Norbert Neetz (epd)
Kirchenfahnen der evangelischen Kirche / © Norbert Neetz ( epd )

Vor den rund 75.000 evangelischen Kirchengebäuden in Deutschland dürfen künftig unterschiedliche Flaggen gehisst werden. Am Mittwoch beschloss die in Dresden tagende Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein Gesetz, mit dem eine Verordnung des Rates der EKD von 1947 aufgehoben wurde.

Die Kirche hatte seinerzeit unter dem Eindruck des Nationalsozialismus und der Beflaggung kirchlicher Gebäude mit Hakenkreuzfahnen festgelegt, dass vor Gotteshäusern lediglich die Kirchenfahne, die ein violettes Kreuz auf weißem Grund zeigt, wehen darf. Mit dem neuen Beschluss können künftig dann auch andere Fahnen vor Kirchen wehen. Allerdings dürften die Flaggen dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen, hieß es.

Anna-Nicole Heinrich / © Jens Schulze (epd)
Anna-Nicole Heinrich / © Jens Schulze ( epd )

Im Vorfeld hatte es eine Diskussion um dieses Thema gegeben. Dabei bezweifelte die Präses des EKD-Kirchenparlaments, Anna-Nicole Heinrich, dass etwa die Deutschlandflagge vor Kirchen gehisst werden dürfe. Der Hallenser Kirchenrechtler Michael Germann griff das in der Debatte auf: Wenn die Synodenteilnehmer danach gefragt würden, ob die Bundesflagge vor der Kirche gehisst werden könne, sei dies ein guter Gesprächseinstieg: "Eine Kirche ist kein Rathaus und auch keine Gartenlaube."

Quelle:
KNA