Bistümer präsentieren Bericht zu angeblichem Täternetzwerk in Kirche

Keine Hinweise auf rituelle Gewalt

Das Erzbistum Köln sowie die Bistümer Essen und Münster haben die Ergebnisse einer externen Untersuchung zu mutmaßlicher ritueller Gewalt und einem Täternetzwerk veröffentlicht. Die beauftragte Kanzlei fand keine belastbaren Hinweise.

Liturgische Gewänder / © Francesco Pistilli (KNA)
Liturgische Gewänder / © Francesco Pistilli ( KNA )

Das Erzbistum Köln sowie die Bistümer Essen und Münster haben die Ergebnisse einer externen Untersuchung veröffentlicht, die dem Vorwurf eines Täternetzwerks innerhalb des Klerus nachgegangen ist. 

Laut einer Pressemitteilung des Erzbistums Köln vom Donnerstag spreche "nichts dafür, dass die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten ritueller Gewalt begangen haben könnten". Die Untersuchung habe keinen einzigen belastbaren Hinweis auf rituelle Gewalt oder ein organisiertes Täternetzwerk ergeben. 

Vorwurf ritueller Gewalt

Durchgeführt wurde die Untersuchung von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei 'Feigen · Graf' im Auftrag des Bistums Münster, dem sich das Bistum Essen und das Erzbistum Köln zu späteren Zeitpunkten anschlossen hatten. Der Auftrag lautete, tatsächliche Anhaltspunkte für ein Täternetzwerk zu suchen und dem Vorwurf ritueller Gewalt nachzugehen. 

Dafür hat die Kanzlei mit einem Großteil der Menschen gesprochen, die diese Vorwürfe erhoben haben. Außerdem wurden Gesprächsprotokolle und weitere Akten herangezogen. Auch ein aussagepsychologisches Gutachten wurde erstellt. 

Etwa ein Dutzend Menschen hatten zum Teil namhaften Kirchenvertretern - unter anderem Erzbischöfen, Bischöfen und Kardinälen - vorgeworfen, sie seien Teil krimineller Netzwerke, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Leib und Leben verübt hätten. Dazu sollen Vergewaltigungen, erzwungene Abtreibungen oder Tötungsdelikte gehört haben.

Die von den Bistümern beauftragte Kanzlei habe mit einem Großteil der betroffenen Menschen gesprochen. Zudem wurde auf Basis der Gesprächsprotokolle und weiterer Akten ein psychologisches Gutachten erstellt. Fazit: "Allen Betroffenenaussagen ist das vollständige Fehlen konkreter objektiver Nachweise gemeinsam." Als Erklärung für die Vorwürfe benennt die Untersuchung mögliche "suggestive Einflüsse von außen, insbesondere im Therapiekontext".

Quelle:
DR

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