Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine positive Zwischenbilanz der Arbeit der Unabhängigen Missbrauchskommissionen in den 27 Bistümern gezogen.
Die unabhängige institutionelle Aufarbeitung sei ein "wichtiger und richtiger Schritt" hin zu Transparenz und Betroffenenschutz, sagte Bischofskonferenz-Sprecher Matthias Kopp am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): "Erstmals wurden in einer Institution flächendeckend Strukturen mit Betroffenenbeiräten und unabhängigen Aufarbeitungskommissionen etabliert."
Zugleich sagte die Bischofskonferenz eine umfassende Auswertung und Gesamtanalyse der von den Kommissionen und weiteren Experten erarbeiteten Berichte und Studien zu. "Es ist unser zentrales Anliegen, die Ergebnisse und Empfehlungen aller Berichte in einer Gesamtanalyse auszuwerten und dann geeignete Umsetzungsschritte - insbesondere mit Blick auf Prävention und Intervention - zu beschließen", ergänzte Kopp.
Insgesamt rund 200 Gutachten und Studien
Nach dem satzungsgemäßen Ende aller Kommissionsarbeiten - das Mandat umfasst in der Regel eine Arbeitszeit von sechs Jahren - rechnet die Bischofskonferenz mit dann rund 200 Gutachten und Studien. Durch diese Vielzahl entstehe ein "äußerst umfassendes Gesamtbild der institutionellen Aufarbeitung zu Ursachen und begünstigenden Strukturen".
Grundlage für die Arbeit der Unabhängigen Kommissionen ist eine vor fünf Jahren geschlossene Vereinbarung ("Gemeinsame Erklärung") zwischen der Bischofskonferenz und der Beauftragten der Bundesregierung gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Beteiligung Betroffener und Transparenz
Kopp betonte weiter, diese Vertragsgrundlage ermutige Betroffene, helfe bei ihrer Beteiligung in der Aufarbeitung und schaffe Transparenz über Hintergründe und Verantwortlichkeiten. Die Erkenntnisse der Kommissionsarbeit stärkten zudem die Präventions- und Interventionsarbeit der Bistümer: "Deshalb können wir insgesamt eine positive Zwischenbilanz ziehen und danken den Kommissionsmitgliedern für ihre Arbeit."
Zu Forderungen, die Finanzierung der ehrenamtlich arbeitenden Kommissionen bundesweit einheitlich zu regeln, verwies Kopp auf die jeweilige Verantwortung der Bistümer.