Stetter-Karp betont bei Richter-Debatte Bedeutung des Lebensschutzes

Verfassungsgericht und das Thema Menschenwürde

Der Paragraf 218 sei "keine beliebige Frage". Das hat die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, betont. Hintergrund ist der Streit um die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf.

Symbolbild Schwangere Frau bei einer Ultraschalluntersuchung / © Inside Creative House (shutterstock)
Symbolbild Schwangere Frau bei einer Ultraschalluntersuchung / © Inside Creative House ( shutterstock )

Nach dem Verzicht der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf auf die Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht hat die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, ihre ablehnende Haltung verteidigt.

Stetter-Karp hatte erklärt, für sie wäre Brosius-Gersdorf nicht wählbar, weil sie öffentlich erklärt habe, es gebe "gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt".

Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). / © Gordon Welters (KNA)
Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). / © Gordon Welters ( KNA )

Der Paragraf 218 und seine Zukunft seien "keine beliebige Frage", sagte die Vertreterin der höchsten katholischen Laienorganisation in Deutschland in einem Interview der Zeitschrift "Publik-Forum" (Montag online). Denn es gehe darum, "wie das Thema Menschenwürde in Deutschland in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht behandelt wird".

Menschenwürde mit Können verknüpft?

Wenn die Menschenwürde nicht mit dem Zeitpunkt der Einnistung der befruchteten Eizelle verbunden werde, bestehe "die Gefahr, dass die Menschenwürde gebunden wird an das Vermögen eines Menschen, an sein Können, an seine Ratio", sagte Stetter-Karp. "Und das hat nicht nur Folgen für den Paragraphen 218, sondern auch für Menschen mit Beeinträchtigungen und für die Frage der Suizidassistenz am Lebensende", so die ZdK-Präsidentin. "Die Frage der Menschenwürde berührt indirekt auch die Frage nach der Legalisierung des Tötens." Es handele sich also nicht um eine kleine juristische Frage.

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf am 15. April 2024 in Berlin, während sie den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorstellte. / © Britta Pedersen (dpa)
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf am 15. April 2024 in Berlin, während sie den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorstellte. / © Britta Pedersen ( dpa )

Brosius-Gersdorf hatte am Donnerstag ihre Kandidatur zurückgezogen, weil es in der Unionsfraktion anhaltenden Widerstand gegen ihre Wahl gegeben hatte. Die an der Universität Potsdam lehrende Juristin war von der SPD als Kandidatin für das Richteramt vorgeschlagen worden.

Ihre Wahl sowie die Wahl zweier weiterer Kandidaten waren am 11. Juli von der Tagesordnung genommen worden.

"Existentielle Fragen"

Stetter-Karp sagte, sie sei bestürzt "über die Form der öffentlichen Debatte und die Art der Auseinandersetzung". Darunter habe die notwendige inhaltliche Auseinandersetzung gelitten. Sie wandte sich dagegen, "dass rechtspopulistisch gelenkte Kampagnen die Tagespolitik entscheiden". Das hoch komplexe Thema Abtreibung dürfe nicht zum Gegenstand von Kulturkämpfen werden.

Der Ton in der Debatte habe sie "entsetzt". Wenn eine "solch massive Verrohung in der öffentlichen Debatte" einsetze, müsse "die Person geschützt werden", betonte die ZdK-Präsidentin. "Zugleich darf sich der an existenziellen Fragen interessierte demokratische Diskurs nicht mundtot machen lassen. Sonst haben es rechte Kräfte nämlich geschafft, die Demokratie lahmzulegen."

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz (KNA)
Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA