Katholikenkomitee äußert Respekt für Rückzug von Brosius-Gersdorf

Debatte mit Bestürzung wahrgenommen

Auch Kirchenvertreter hatten Kritik an der Haltung der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zur Abtreibungsfrage geübt. Nach dem Rückzug äußert das katholische Laiengremium sein Bedauern über die Form der Debatte.

Bundesverfassungsgericht / © Uli Deck (dpa)
Bundesverfassungsgericht / © Uli Deck ( dpa )

Respekt für den Verzicht der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf auf die Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht äußert das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK).

Es wäre Aufgabe der Politik gewesen, in der verfahrenen Situation eine Lösung zu finden, sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag in Berlin. Das sei nicht gelungen. Nun habe die Kandidatin selbst einen Schlussstrich gezogen. Dafür gebühre ihr Respekt.

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf am 15. April 2024 in Berlin, während sie den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorstellte. / © Britta Pedersen (dpa)
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf am 15. April 2024 in Berlin, während sie den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorstellte. / © Britta Pedersen ( dpa )

Die an der Uni Potsdam lehrende Brosius-Gersdorf war von der SPD als Kandidatin für das Richteramt vorgeschlagen worden. Ihre Wahl sowie die Wahl zweier weiterer Kandidaten war am 11. Juli von der Tagesordnung genommen worden. Die Wahl kam nicht zustande, nachdem in der Unionsfraktion Vorbehalte gegen die Juristin laut geworden waren.

Im Zentrum der Kritik, die auch vom ZdK, von etlichen Bischöfen und von anderen Vertretern der katholischen Kirche geäußert worden war, steht die Position der Juristin zum Schwangerschaftsabbruch.

Kritisiert wurde vor allem ein Satz der Verfassungsrechtlerin in einem Kommissionsbericht: "Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt." Am Donnerstag hatte die Juristin ihren Rückzug von der Kandidatur erklärt. Zuvor hatte sie immer wieder betont, dieser Satz und andere Aussagen zu ihrer Position seien oft sehr verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissen worden.

"Debatte hat Kandidatin beschädigt"

Stetter-Karp betonte nun, sie habe die Debatte über die Eignung der Juristin als Bundesverfassungsrichterin mit Bestürzung wahrgenommen.

Irme Stetter-Karp / © Dieter Mayr (KNA)
Irme Stetter-Karp / © Dieter Mayr ( KNA )

Der Streit habe die Kandidatin beschädigt, zugleich habe er der Demokratie geschadet. Im Rückblick müssten vor allem die mangelnde Vorbereitung der Richterwahl und die offensichtlich nicht erfolgte Klärung der inhaltlichen Positionen innerhalb der Fraktionen stehen.

Die Präsidentin des höchsten repräsentativen Laiengremiums in der katholischen Kirche fügte hinzu, es müsse grundsätzlich möglich sein, eine Debatte zu politisch und ethisch brisanten Themen sachlich zu führen - "aber zum richtigen Zeitpunkt". Die Frage nach dem Beginn der Menschenwürde sei eine solche Frage. Irritationen, die die Äußerungen der Juristin zu diesem Thema ausgelöst hatten, hätten deutlich vor der anberaumten Wahl ernstgenommen werden müssen.

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz (KNA)
Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA