Die derzeitige Regelung bezeichnet der Geschäftsführer des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Stephan Doll am Mittwoch in Nürnberg vor Journalisten als "Unding" und "Irrsinn", der abgeschafft gehöre.
Daher habe der DGB in dieser Woche den Oberbürgermeister-Kandidaten in den fünf kreisfreien Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Ansbach einen Brief geschickt, so Doll weiter. In diesem habe man abgefragt, ob sie sich für eine solche Regelung einsetzen wollten, falls sie gewählt würden.
Diese Städte, in denen mehr Protestanten als Katholiken wohnen, hätten einen höheren Einfluss als kleinere Gemeinden. Die Regelung solle aber natürlich für alle Orte gelten. In Bayern finden 2026 Kommunalwahlen statt.
Verschiebungen nach neuem Zensus
Die Feiertagsregelung beruht auf den Daten des Zensus', der alle zehn Jahre durchgeführt wird. Auf Basis der Ergebnisse von 2022 ist der 15. August ab diesem Jahr in den Gemeinden Baiersdorf, Marktrodach, Memmingerberg, Oettingen in Bayern, Schwebheim und Weisendorf ein Feiertag.
In Marktschorgast und Seßlach entfällt er hingegen in Zukunft, da sich seit der vorherigen Zählung das konfessionelle Verhältnis in der Bevölkerung verschoben hat. In Nürnberg leben zwar mehr Protestanten als Katholiken, die überwiegende Mehrheit der Stadtbevölkerung ist allerdings weder evangelisch noch katholisch.
Am 15. August feiern katholische Christen das Hochfest Mariä Aufnahme in den Himmel, wie es korrekt heißt. Evangelische Christen teilen diese theologische Vorstellung nicht. Es gibt in Bayern aber auch keinen Feiertag für Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung als Ausgleich.