Theologe kritisiert kirchliche Stimmen zu Brosius-Gersdorf

"Das halte ich für fatal"

Der Theologe und Ethiker Andreas Lob-Hüdepohl kritisiert die Kirche in der Diskussion um die gescheiterte Verfassungsrichterwahl. Er halte die Einbringung von kirchlicher Seite in die Debatte in vielerlei Hinsicht für unglücklich.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe / © Uli Deck (dpa)
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe / © Uli Deck ( dpa )

Das sagte der Katholik Lob-Hüdepohl der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Die Entscheidung allein von der dann auch noch falsch fixierten Position zum Schwangerschaftsabbruch abhängig zu machen, halte ich für fatal."

Andreas Lob-Hüdepohl / © Gordon Welters (KNA)
Andreas Lob-Hüdepohl / © Gordon Welters ( KNA )

Von ranghohen Vertretern der katholischen Kirche gab es schon vor der geplanten Wahl am vergangenen Freitag Kritik an der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf. Zuletzt legte der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl der Juristin einen Verzicht auf ihre Kandidatur nahe. Zugleich bot er ihr am Mittwoch ein klärendes Gespräch an.

Vorwürfe gegen Juristin

Im Zentrum der Kritik stand unter anderem ein Satz der Verfassungsrechtlerin in einem Kommissionsbericht zum Thema Abtreibung aus dem vergangenen Jahr. Darin schreibt sie: "Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt."

Gegen die Vorwürfe setzte sich Brosius-Gersdorf jedoch zur Wehr. In der ZDF-Talkshow von Markus Lanz sagte die Juristin am Dienstagabend: "Ich bin nie eingetreten für eine Legalisierung oder Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt." Falsch sei auch, "dass ich gesagt haben soll oder geschrieben haben soll, dass der Embryo kein Lebensrecht hat".

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz (KNA)
Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA