Bundesinnenminister Dobrindt kritisiert Anti-Kruzifix-Urteil

"Wir wollen diese Kreuze aufhängen"

Nach dem Anti-Kruzifix-Urteil in Bayern hagelt es Kritik. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt findet deutliche Worte, verteidigt das Symbol, das für ihn nicht nur religiöse Bedeutung hat. Auch der Bamberger Erzbischof meldet sich.

Leere Schulklasse mit Stühlen und Schulbänken. An der Wand über der Tafel hängt ein Kreuz. / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Leere Schulklasse mit Stühlen und Schulbänken. An der Wand über der Tafel hängt ein Kreuz. / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Anti-Kruzifix-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht hinnehmen. Dieser hatte am Mittwoch entschieden, ein staatliches Gymnasium im Freistaat hätte das Kruzifix auf Forderung zweier Schülerinnen abnehmen müssen. "Allen denjenigen, die sagen, man soll die Kreuze abhängen, denen sagen wir: Wir wollen diese Kreuze aufhängen", sagte Dobrindt am Freitag bei Welt TV.

Der Minister riet zu einem pragmatischen Umgang damit, dass das Gericht das Kreuz über dem Eingang der betreffenden Schule verboten hatte: "Dann hängt das halt über einen anderen Eingang."

Alexander Dobrindt, CSU-Politiker und Bundesinnenminister / © Katharina Kausche (dpa)
Alexander Dobrindt, CSU-Politiker und Bundesinnenminister / © Katharina Kausche ( dpa )

Es gehe "schlichtweg um das Grundverständnis unseres Zusammenlebens", mahnte Dobrindt. Und weiter: Das Kreuz drücke "mehr aus als den christlichen Glauben", nämlich "eine Wertehaltung dieser Gesellschaft". Er finde es richtig, dass viel von Toleranz gesprochen werde, gebe jedoch zu bedenken: "Die Grundlage der Toleranz ist der christliche Glaube. Das könnte man ja auch mal mit einem Kreuz zur Darstellung bringen."

Gössl: Politik und Justiz entscheiden 

Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl erklärte laut einem Statement des Erzbistums am Donnerstagabend auf Instagram: Kreuze sollten Christen zwar nicht von Anders- und Nichtgläubigen abgrenzen, sondern eine Einladung zu Offenheit, Dialog, Toleranz und Respekt in einer pluralen Gesellschaft sein. Aber: "Wie dies in der Praxis grundsätzlich und in konkreten Einzelfällen umgesetzt und gelebt wird, haben Politik und Justiz unter Beachtung der Religionsfreiheit zu entscheiden."

Erzbischof Herwig Gössl / © Katharina Gebauer (KNA)
Erzbischof Herwig Gössl / © Katharina Gebauer ( KNA )

Gössl begrüßte es jedoch grundsätzlich, wenn Kreuze im Alltag sichtbar sind, auch in öffentlichen Räumen. "Das Kreuz erinnert und an unsere christlichen Wurzeln und an Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Menschenwürde, die unser Zusammenleben prägen." Für Christen sei es ein "Zeichen der Hoffnung, der Versöhnung und der Liebe Gottes zu den Menschen".

Keine Möglichkeit zum Ausweichen

Der Verwaltungsgerichtshof sah im vorliegenden Fall die Konfrontation mit dem Kruzifix als "Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit". Diese meint die Freiheit, keinen bestimmten Glauben zu haben. "Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert", hieß es. Das anderthalb Meter große Kruzifix sei an einer exponierten Stelle angebracht gewesen.

Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Die bayerischen Regierungsparteien CSU und Freie Wähler kritisierten das Urteil.

Bayern sei christlich-abendländisch geprägt, und das Kreuz stehe für Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist in Grund-, Mittel- und Förderschulen in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen. Für Gymnasien gibt es eine solche Regelung nicht.

Quelle:
KNA