Landgericht weist Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln ab

Nicht als Priester im Dienst gehandelt

Es besteht keine Amtshaftung. Das Kölner Erzbistum muss nicht für den Missbrauch eines Priesters an seiner Pflegetochter zahlen. Laut Landgericht fanden die Taten im Privaten statt, nicht im Rahmen des Priesteramtes.

Landgericht Köln / © Julia Steinbrecht (KNA)
Landgericht Köln / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das Landgericht Köln hat die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die Klägerin hatte über 800.000 Euro verlangt, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden war, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte.

Laut dem Urteil vom Dienstag schloss das Gericht aber eine Amtshaftung des Erzbistums als Dienstherr des Priesters aus, ebenso eine Haftung wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten.

Das Gericht argumentierte, der Priester habe die Taten nicht im Rahmen seines Amtes, sondern im Privaten begangen. Die Klägerseite kann gegen das Urteil Berufung vor dem Kölner Oberlandesgericht einreichen.

Kirchenrechtler schaut auf Prozessvoraussetzungen

Der an der Universität Santa Croce in Rom lehrende Kirchenrechtler Stefan Mückl hatte bereits im Mai bei DOMRADIO.DE auf die Einzelfallbetrachtung des Gerichts hingewiesen. Im aktuellen Fall sei die Abgrenzung zu leisten, was im Kontext des kirchlichen Dienstes "in Ausübung eines anvertrauten öffentlichen Amtes" bedeute, so der Experte.

Prof. Dr. Stefan Mückl (PUSC)
Prof. Dr. Stefan Mückl / ( PUSC )

Die sogenannte Amtshaftung, geregelt in Artikel 34 des Grundgesetzes, setze ein Handeln in Ausübung eines anvertrauten öffentliches Amtes voraus, betonte Mückl. 

"Nach allgemeinen Grundsätzen trifft die deliktische Haftung den Täter selbst. Diese wird nun bei der Amtshaftung auf den dahinter stehenden Rechtsträger, die Anstellungskörperschaft, übergeleitet. Doch haftet der Dienstherr nur für das, was in einem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Näheverhältnis zu der übertragenen öffentlichen Aufgabe steht", so der Kirchenrechtler.

Betroffeneninitiative kritisiert Urteil 

Unterdessen hat die Betroffeneninitiative Eckiger Tisch die gerichtliche Abweisung einer Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln als schweren Schlag für Betroffene kritisiert. "Dieses Urteil ist eine Schande für den Rechtsstaat", teilte die Initiative in einer Erklärung am Dienstag mit.

Die Initiative wies die Argumentation des Gerichts zurück. Der Täter habe als Priester versprochen, zölibatär zu leben und seine ganze Kraft der Verkündigung der frohen Botschaft zu widmen: "Dies zur Privatangelegenheit zu erklären, zeugt von einer bemerkenswerten Unkenntnis der katholischen Amtskirche und ihrer Lehre."

Erzbistum äußert sich

Auch das Erzbistum Köln kommentierte die Entscheidung des Gerichts. "Am Ende aber gibt es beim Thema Missbrauch keine Gewinner", erklärte Amtsleiter Frank Hüppelshäuser. Sexueller Missbrauch sei ein Verbrechen, dessen Folgen die Betroffenen oft ein ganzes Leben lang beeinträchtigten.

Das Erzbistum verwies zudem darauf, dass es keine Verjährung der Taten geltend gemacht habe, wodurch das Verfahren erst möglich geworden sei.

Information der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 01.07.2025 um 14.54 Uhr um die Reaktion des Erzbistums ergänzt.

Quelle:
DR , KNA

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