Muslimin scheitert vor Gericht bei Klage auf Vollverschleierung

Keine Ausnahme

Eine Muslima darf nicht aus religiösen Gründen mit Gesichtsschleier Auto fahren. Das entschied am Montag das Berliner Verwaltungsgericht. Der sogenannte Niqab lässt nur einen Sehschlitz für die Augen frei.

Frau mit Niqab fährt Auto / © H1N1 (shutterstock)

Die Richter erklärten am Montag, eine Ausnahme könne die Klägerin auch mit Blick auf ihre grundrechtlich geschützte Religionsfreiheit nicht beanspruchen.

Zur Begründung hieß es, das Verhüllungsverbot gewährleiste eine effektive Verfolgung von Rechtsverstößen im Straßenverkehr. Es diene zudem dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit und des Eigentums Dritter, weil Autofahrer sich eher verkehrsgerecht verhielten, wenn sie damit rechnen müssten, bei Regelverstößen schnell identifiziert zu werden. Demgegenüber wiege der Eingriff in die Religionsfreiheit der Klägerin weniger schwer. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Die Klägerseite kündigte auf Nachfrage an, davon Gebrauch zu machen.

Ähnliche Klagen scheiterten auch

Die Straßenverkehrsordnung in Deutschland sieht vor, dass Autofahrer kenntlich sein müssen. Im vergangenen Sommer hatten die Oberverwaltungsgerichte von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bei zwei ähnlichen Klagen ebenfalls die entsprechenden Anträge abgelehnt. Finanziert wurden die Klagen jeweils von der "Föderalen Islamischen Union", die sich selbst als Antidiskriminierungsverband bezeichnet.

Laut der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung kam es in Berlin schon öfter vor, dass muslimische Frauen eine Ausnahmegenehmigung für das Tragen eines Niqabs am Steuer beantragt haben. Es sei jedoch noch nie eine erteilt worden.

Gesichtsverschleierung

Das Kopftuch von Musliminnen gehört zu den meistdiskutierten Symbolen islamischen Glaubens. Für die einen ist es Zeichen der Unterdrückung der Frau im Islam, für die anderen Ausdruck der Religionsfreiheit und der weiblichen Selbstbestimmung. Hinter der Bezeichnung "Kopftuch" verbergen sich unterschiedliche Formen von Überwürfen. Der "Dschilbab" ähnelt am ehesten dem europäischen Kopftuch; er wird als Überwurf über Kopf, Schultern und Brust getragen. Der "Nikab" ist ein Gesichtstuch mit einem Schlitz für die Augen.

Frau mit Kopftuch / © Harald Oppitz (KNA)
Frau mit Kopftuch / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA