Laut Paderborner Generalvikar keine Kündigung wegen Outing

Niemand muss mehr Angst haben

Im Zusammenhang mit der Outing-Kampagne von Mitarbeitenden der katholischen Kirche müssen Beschäftigte des Erzbistums Paderborn keine beruflichen Konsequenzen befürchten. Das gab Generalvikar Alfons Hardt zu Protokoll.

Homosexuelles Paar mit Regenbogenfahne / © Mix Tape (shutterstock)
Homosexuelles Paar mit Regenbogenfahne / © Mix Tape ( shutterstock )

Er erklärte, dass niemand Angst haben müsse, allein aufgrund der Offenlegung der sexuellen Orientierung oder der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt zu werden.

Alfons Hardt (EPB)
Alfons Hardt / ( EPB )

Der Generalvikar bekräftigte zudem, dass er sich für eine zügige Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzen wolle.

Positives Feedback von einigen Bischöfen

Im Rahmen der Queer-Aktion #outinchurch hatten sich in der vergangenen Woche 125 kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als nicht heterosexuell geoutet. Die Bischöfe Helmut Dieser aus Aachen, Felix Genn aus Münster und Franz-Josef Overbeck aus Essen äußerten sich positiv zu der Initiative.

Bis heute werden homosexuelle Handlungen in der katholischen Kirche kirchenrechtlich geahndet. So kann beispielsweise das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
epd